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Sachverhalt:
Aufgrund eines stetig wachsenden Wohnraumbedarfs steht die Stadt Hildesheim vor der Herausforderung neue Bauflächen für ein bedarfsgerechtes Wohnraumangebot im Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen. Auch unter Berücksichtigung und Nutzung bereits vorhandener Wohnraumpotentiale im bebauten Innenbereich ist die Neuausweisung von bislang unbebauten Bauland notwendig, um den benötigten Wohnbedarf zu decken. Durch das Schaffen von Wohnraum soll der Standort Hildesheim als Oberzentrum gestärkt und die Bevölkerungszahl sowie die Altersstruktur stabilisiert werden.
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt gemeinsam mit der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH im Osten des Stadtteils Einum, südlich der Bundesstraße 1, ein neues Wohngebiet zu erschließen. Die potentiellen Bauflächen befinden sich im Außenbereich und wurden bislang landwirtschaftlich genutzt. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen allerdings bereits als Wohnbauland dargestellt und bieten demnach Potential zur Schaffung eines neuen Wohnraumangebotes. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes EN 183 „An der Großen Barnte“ soll die notwendige planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines neuen Wohngebiets geschaffen werden.
Für das neue Wohngebiet ist eine gebietsverträgliche und für den Stadtteil Einum prägende Bebauungsstruktur mit freistehenden Einfamilienhäusern sowie einem hohen Anteil an privaten Grünflächen geplant. Unter Anwendung der „Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz“ soll der Anteil an versiegelten Flächen so gering wie möglich gehalten werden. Die Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind entsprechend zu berücksichtigten. Der Übergang zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen soll mit ortstypischer Grünstruktur gestaltet werden, um das Landschafts- und Ortsbildes möglichst nicht zu beeinträchtigen. Durch eine ergänzende Örtliche Bauvorschrift wird sichergestellt, dass sich das neue Wohngebiet in das städtebauliche Erscheinungsbild einfügt und der Dorfcharakter bewahrt bleibt.
Die Erschließung des neuen Wohngebietes ist durch eine bereits ausgeführte Stichstraße von der Straße „Große Barnte“ auf Höhe der „St.-Hedwig-Straße“ Richtung Osten gesichert. Der an den räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes angrenzende Bebauungsplan EN 186 „Einumer Pfingstanger“ sieht zudem eine weitere Straße auf Höhe des Angerweges vor, die als weitere Erschließungsoption für das neue Wohngebiet herangezogen werden kann.
Der Stadt Hildesheim entstehen für den Bebauungsplan und die spätere Umsetzung keine Kosten. Die Kosten werden von der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH getragen, welche das Baugebiet entwickeln und vermarkten möchte. Im Rahmen eines ergänzenden städtebaulichen Vertrages werden notwendige Erschließungs- und Ausgleichsflächenmaßnahmen geregelt.
Ziel und Zweck der Planung:
Entwicklung eines neuen Wohngebietes zur Schaffung eines bedarfsgerechten und gebietsverträglichen Wohnungsangebotes.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplans EN 183 und der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 „An der Großen Barnte“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Geltungsbereich
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich (207 KB) |