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Sachverhalt:
Die 3. Fortschreibung des Finanzvertrags zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim läuft vom 01.01.2019 bis 31.12.2022. In Abschnitt I, Ziffer 1., ist das Aufgabenfeld Sozialgesetzbuch (SGB ) XII „Sozialhilfe“ geregelt, mit folgendem wesentlichen Inhalt:
- Der Landkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe zieht die Stadt zur Durchführung sämtlicher ihm als Träger obliegenden Aufgaben heran.
- Die von der Stadt erbrachten, nach Erhalt von Bundes- und Landeserstattungen verbleibenden Netto-Transferausgaben – örtlicher und überörtlicher Träger – werden vom Landkreis zu 100 % erstattet.
- Die notwendigen Netto-Personalkosten und sächlichen Verwaltungskosten – örtlicher und überörtlicher Träger – werden vom Landkreis zu 80 % erstattet.
Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII zählte bisher auch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Zum 01.01.2020 ist das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten, mit dem mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Durch das Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe zum 01.01.2020 in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt worden.
Daher sind die betreffenden Formulierungen des Finanzvertrages entsprechend anzupassen. Parallel ist auch die bisherige Heranziehungsvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt Hildesheim durch einen neuen Vertrag über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe zu ersetzen. In beiden Verträgen ist klarzustellen, dass sich die Heranziehung sowohl auf die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX als auch der Sozialhilfe nach dem SGB XII bezieht.
Alle anderen Regelungen zum Aufgabenfeld SGB XII bleiben unverändert, auch die oben dargestellte Kostenerstattung zwischen Landkreis und Stadt.
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Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des Vertrages zur Änderung der 3. Fortschreibung des Finanzvertrags zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim wird zugestimmt.
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Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Vertrag zur Änderung der 3. Fortschreibung des Finanzvertrags
- Synopse Finanzvertrag, Aufgabenfeld SGB XII, alte/neue Fassung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Vertrag zur Änderung der 3. Fortschreibung des Finanzvertrags (100 KB) | ||||
2 | öffentlich | Synopse Finanzvertrag, Aufgabenfeld SGB XII, alte/neue Fassung (173 KB) |