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Auszug - Bebauungsplan EN 183 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 "An der Großen Barnte"; hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Ochtersum
Ort: Schlesierstraße 13, 31139 Hildesheim
20/370 Bebauungsplan EN 183 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 "An der Großen Barnte";
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stuhlmiller, Martina
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans EN 183 und der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 „An der Großen Barnte" wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit 1 Nein-Stimme beschlossen

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