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Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG wurde am 07.10.2020 aufgestellt. Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2017 festgestellt.
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017
Die Stadt Hildesheim hat per 01.01.2011 auf das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ (NKR) umgestellt und legt per 31.12.2017 nunmehr den siebten doppischen Jahresabschluss vor.
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der Gemeindehaushalts und -kassenverordnung (GemHKVO) den Jahresabschluss der Stadt geprüft.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 08.12.2020, in dem die für die Entlastung des Oberbürgermeisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.
Es haben sich Beanstandungen ergeben, auf die in der Stellungnahme der Verwaltung näher eingegangen wird. Zudem enthält der Bericht verschiedene Prüfergebnisse, die ggf. eine weitere Prüfung erfordern.
Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
In seinem Betätigungsvermerk kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Ergebnis:
„Trotz der vorstehend aufgezeigten Beanstandungen vertritt das RPA in Wertung des vorgelegten Jahresabschlusses 2017 in seiner Gesamtheit die Auffassung, dass keine zwingenden Gründe einer Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG entgegenstehen.“
Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zusammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Jahresabschluss 2017
- Prüfbericht RPA
- Stellungnahme der Verwaltung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Jahresabschluss 2017 (3143 KB) | ||||
2 | öffentlich | Prüfbericht RPA (925 KB) | ||||
3 | öffentlich | Stellungnahme der Vewaltung (576 KB) |