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Sachverhalt:
Durch die Corona Pandemie stehen die Hildesheimer Sportvereine vor großen Herausforderungen.
Nach Bewältigung der täglichen Herausforderungen durch die Pandemie (Hygienekonzepte, Gruppenteilungen, Sperrungen, Ausfall von Veranstaltungen etc.), wird auf die Vereine nach Einschätzung vieler übergeordneter Sportverbände ein starker Mitgliederrückgang zukommen. Zusätzlich wird prognostiziert, dass die Anzahl der Neueintritte deutlich zurückgehen wird.
Die Prognose des Mitgliederrückganges liegt bei 10 % im Vergleich zum Vorjahr. Für die Hildesheimer Vereine, die ca. 20.000 Mitglieder haben, würde das einen Rückgang um 2.000 Mitglieder bedeuten. Bei einem durchschnittlichen Jahresbeitrag von 120,- € / Mitglied würde das Einnahmenausfälle i.H.v. 240.000,- € für das Jahr 2021 bedeuten. Dieser Sachverhalt wird einige Vereine vor existenzielle Probleme stellen.
Aus diesem Grund sollen aus den nicht verwendeten Mitteln zur Sportförderung / zur Sportausübung aus dem Haushaltsjahr 2020 noch Mittel zur Unterstützung der betroffenen Vereine bereitgestellt werden.
Nach Rücksprache mit der Verwaltung sind dafür in diesem Bereich noch nicht verausgabte Haushaltsmittel i.H.v. 36.000,- € vorhanden. Bei einer gedeckelten Erstattungsquote von 15 % der zurückgegangenen Mitgliedsbeiträge verknüpft mit einem rechnerischen Maximalbeitrag von 120,- € / Mitglied / Jahr werden diese 36.000,- € maximal an Mitteln benötigt, wenn sich die ausgeführte Prognose so bewahrheitet. Mit diesem Betrag kann anteilig die existenzbedrohende Situation abgemildert werden.
Der jährliche, normale Mitgliederrückgang von ca. 2 % ist in der Berechnung enthalten, da aber nur 15 % erstattet werden, kann dieses vernachlässigt werden.
Die Berechnung kann erst nach erfolgter Bestandserhebung der Vereine nach dem 31.01.2021 erfolgen. Ist dann der Rückgang nicht wie prognostiziert, so fallen die nicht benötigten Mittel an die Stadt Hildesheim zurück.
Beschlussvorschlag:
Nach der erfolgten Bestandserhebung zum 01.01.2021 wird der Mitgliederrückgang der Hildesheimer Vereine auf Basis der Bestandserhebung zum 01.01.2020 ermittelt.
Von dem ermittelten Mitgliederrückgang können auf Antrag 15 % der verminderten Beitragseinnahmen über den neu zu schaffenden Ausgleichsfond erstattet werden.
Der Erstattungsbetrag wird auf Basis eines maximalen Jahresbeitrages von 120,- € / Mitglied gedeckelt und entspricht somit 18,- € / Mitglied. Wenn der Fond durch die vorliegenden Anträge überzeichnet wäre, so vermindert sich die Erstattung prozentual bis zur Ausschöpfung des Gesamtbetrages. Zur Erreichung dieses Zieles werden 36.000,- € an Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt.
Der KSB Hildesheim wird die geplante Mittelverwendung der Stadt Hildesheim anzeigen und die Administration der Antragsbearbeitung und Auszahlung übernehmen.
Anlage/n:
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