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Vorlage - 20/379  

Betreff: Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Blume, Florian
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
25.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
16.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.12.2020 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
21.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss 2019  
Gebührenvorkalkulation 2021  
Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2021  
Entgeltregelung 2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) beabsichtigt demnächst eine Verbandsversammlung u.a. mit folgenden Tagesordnungspunkten durchzuführen:

 

  • Jahresabschluss 2019
  • Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2021
  • Wirtschaftsplan und der Haushaltssatzung für das Wirt­schaftsjahr 2021
  • Entgeltregelung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim

Jahresabschluss 2019

 

Der Jahresabschlussbericht 2019 ist in der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beige­fügt.

 

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 im Einvernehmen mit dem Rechnungs­prüfungsamt (RPA) des Landkreises Hildesheim beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PWC) erteilte am 12.10.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (vgl. Seite 13 des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019).

 

Die Bilanz weist zum 31.12.2019 folgende wesentlichen Positionen aus:

 

 

2019

2018

Veränderung

TEUR

TEUR

TEUR

Bilanzsumme

39.172

40.710

-1.538

Anlagevermögen

271

144

127

Umlaufvermögen

19.254

20.343

-1.089

davon: liquide Mittel

17.458

18.853

-1.395

Eigenkapital

4.894

6.476

-1.582

davon: Rücklagen

494

494

0

davon: Gewinnvortrag

5.983

8.830

-2.847

davon: Jahresfehlbetrag

1.582

2.847

1.265

Rückstellungen

32.670

32.980

-310

Verbindlichkeiten

1.608

1.254

354

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2019 weist folgende wesentliche Positionen aus:

 

2019

2018

Veränderung

TEUR

TEUR

TEUR

Umsatzerlöse

24.476

23.743

733

Sonst. Betr. Erträge

316

794

-478

Materialaufwand

12.900

13.498

-598

Personalaufwand

9.249

8.562

687

Abschreibungen

2.671

2.683

-12

Sonst. Betr. Aufwendungen

1.619

2.029

-410

Jahresfehlbetrag

-1.582

-2.847

1.265

 

Der Jahresfehlbetrag konnte zum Vorjahr um 1.265 TEUR verringert werden.

 

Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2021

Die Gebührenvorkalkulation ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

Gemäß § 18 der Verbandssatzung sowie unter Beachtung des NKAG arbeitet der Verband ohne Gewinnerzielungsabsicht, d.h. mittelfristig sind die aus den gebührenpflichtigen Bereichen erzielten Gebührendeckungen und -unterdeckungen auszugleichen. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, wurden in 2019 keine Veränderungen der Gebührenhöhe vorgenommen. Für das Jahr 2021 sind ebenfalls keine Gebührenänderungen vorgesehen.

Der Verbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 26.10.2020 gemäß § 12 Abs. 2 der Verbandsordnung des ZAH die Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2021 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2021

Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2021 sind der Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt.

Für das Geschäftsjahr 2021 sind Erträge über 25.844 TEUR sowie Aufwendungen in Höhe von 27.812 TEUR geplant. Die geplanten Ertragssteigerungen von circa 750 TEUR sind im Wesentlichen durch höhere Erträge aus den Wertstoffsammlungen und Nebenleistungen im Rahmens des DSD zurückzuführen.

Die Aufwendungen steigen um rund 878 TEUR auf 27.812 TEUR. Neben den bevorstehenden Tarifsteigerungen wurde auf die Personalkapazität durch Neueinstellungen aufgestockt. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird mit einem Fehlbetrag über rund 1.968 TEUR kalkuliert. Rund 1.850 TEUR des Jahresfehlbetrags entfallen auf Gebührenunterdeckungen. Diese sollen durch Gebührenüberdeckungen aus den Vorjahren ausgeglichen werden.

Im Vermögensplan werden auf der Ausgabenseite rund 2.232 TEUR geplant. Darunter fallen Investitionen über 1.767 TEUR. Auf Neu- und Ersatzbeschaffungen des Fuhrparks entfallen etwa 1.375 TEUR. Investitionsdarlehen werden gemäß Planung nicht benötigt.

Der Verbandsausschuss hat den Wirtschaftsplan inklusive Haushaltssatzung 2021 in der Sitzung am 20.10.2020 beschlossen.

 

Entgeltregelung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hildesheim

Die Entgeltregelung ist der Sitzungsvorlage als Anlage 4 beigefügt.

Die bisherige Entgeltregelung soll in zwei Punkten geändert werden und ab dem 01.01.2021 greifen. Betroffen sind die Punkte 3 und 4 der Entgeltregelung. Unter Punkt 3 wurden die Stundenaufwendungen für Kanalfahrzeuge neu kalkuliert. Unter Punkt 4 wurden die Endpreise neu kalkuliert, da in der nachgelagerten Prozesskette die Preise erhöht worden sind.

Der Verbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 26.10.2020 die Entgeltregelung für das Jahr 2021 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Die derzeitige Entgeltregelung wird zum 31.12.2020 aufgehoben.

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Beschlussvorschlag:

 

- für den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hildesheim wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hildesheim wie folgt abzustimmen:

 

Das Ergebnis des vorgelegten Jahresabschlusses 2019 wird festgestellt und dem Verbandsgeschäftsführer sowie dem Verbandsausschuss wird Entlastung erteilt.

Der Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2021 wird zugestimmt.

Der Wirtschaftsplan 2021 und Haushaltssatzung 2021 wird in der vorliegenden Höhe beschlossen.

 

- für den Rat

 

Den vorliegenden Änderungen der Entgeltregelung wird zugestimmt und die Entgeltregelung für das Wirtschaftsjahr 2021 wird beschlossen.

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Jahresabschluss 2019

- Gebührenvorkalkulation 2021

- Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2021

- Entgeltregelung 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresabschluss 2019 (5584 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Gebührenvorkalkulation 2021 (2942 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2021 (1501 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Entgeltregelung 2021 (96 KB)      
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