|
|
Sachverhalt:
Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in diesem Jahr eine überörtliche Prüfung bei der Stadt Hildesheim zum Thema „Integration von Flüchtlingen – Maßnahmen – Wirkungen – Aufwendungen“ durchgeführt. Anlass für die Prüfung war, dass nach der Flüchtlingskrise seit 2017 die nachhaltige Integration der hier lebenden Flüchtlinge in den Mittelpunkt gerückt ist, für deren Gelingen besonders der Integrationsarbeit der Kommunen eine große Bedeutung zukommt. Geprüft wurden insgesamt 4 Landkreise und jeweils 2 kreisangehörige Gemeinden in diesen Landkreisen.
Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat nunmehr die Prüfungsmitteilung vorgelegt, in der dargelegt ist, wie die Kommunen bei der freiwilligen Integrationsarbeit vorgingen. Die Prüfungsmitteilung soll den Kommunen Anregungen für ihre Integrationsarbeit geben.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes ist die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts unverzüglich dem Hauptorgan der kommunalen Körperschaft bekannt zu geben. Daher wird die Prüfungsmitteilung anbei dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Anlage:
- Prüfungsmitteilung „Integration von Flüchtlingen – Maßnahmen – Wirkungen – Aufwendungen“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Prüfungsmitteilung "Integration von Flüchtlingen - Maßnahmen - Wirkungen - Aufwendungen" (2928 KB) |