1.)Die Stadtverwaltung prüft bis zum 30.06.2014, welches die tatsächliche optimale Rechtsform für eine optimale Gebäudebewirtschaftung unter den o.g. Kriterien ist. Dabei soll auch geprüft werden, ob sich das Gebäudemanagement entweder in die GBG integrieren ließe oder unter Umständen auch in eine noch zu gründende städtische Dienstleistungsgesellschaft einzubringen wäre.
2.)Dabei ist das Ziel, dass Gebäudemanagement zu optimieren und zu professionalisieren.
3.)Die Verwaltung legt bis zum 30.06.2014. einen Zeitplan mit den einzelnen Schritten der Prüfung bis hin zu den Möglichkeiten der Umsetzung vor.
04.12.2013 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 19 - zurückgestellt
Der Antrag wurde zurückgestellt.
11.12.2013 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 8 - zur Kenntnis genommen
Der Antrag wurde als beraten in die Fraktionen verwiesen
16.12.2013 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 36 - zur Kenntnis genommen
Siehe Wortbeitrag und Beschlussfassung unter TOP 36.1 (Antrag 13/532-1)