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Auszug - Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 hier: Änderungsvorlage  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 04.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
13/445-1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
hier: Änderungsvorlage
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Vespermann, AnjaBezüglich:
13/445
Federführend:11.2 Organisation und E-Government Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Behrens erläuterte, dass in der vorliegenden Ergänzung die vom Land beschlossene Anhebung der Besoldung der Hauptverwaltungsbeamten und der Dezernenten noch nicht aufgegriffen sei. Diese Änderung werde im Stellenplan eingepflegt. Sie informierte, dass die Beantwortung zum Antrag 13/516 vorliege und im Allris eingestellt sei. Frau Behrens informierte darüber, dass aufgrund von Stellenbewertungen im Stellenplan für das Jahr 2014 6 Stellenanhebungen und 5 Stellenabwertungen enthalten seien. Bei 18 Stellenbewertungen sei keine Veränderung erfolgt. Frau Behrens erläuterte die wesentlichen Veränderungen im Stellenplan. Sie ergänzte, dass die Stadt beabsichtige, die Mitarbeiter des DRK ab dem 01.01.2014 in den TVöD zu überführen. Frau Behrens unterstrich, dass ein Stellenabbau von 12,11 Stellen zu verzeichnen sei (ohne DRK wären es 40 Stellen mehr gewesen).

 

Herr Lynack fragte nach, ob sich eine Übersicht der Stellenbewertungsverfahren aus der angesprochenen Beantwortung der Anfrage erkennen lasse. Des Weiteren wollte er wissen, ob bei Beförderungen darauf geachtet werde, dass es Personen gebe, die auf einer niedriger bewerteten Stelle säßen, die von ihrer Besoldung abweiche.

 

Frau Behrens erläuterte, dass die Übersicht der Stellenbewertungen der Beantwortung beigefügt sei. Eine Abweichung zwischen Stellenbewertung und Vergütung gebe es vermehrt im Bereich der Angestellten, da es dort durch die Überleitung in den TVöD u.a. Besitzstandswahrungen gegeben habe. Bei Stellenbesetzungen würden natürlich Personen berücksichtigt, die auf einer niedriger bewerteten Stelle säßen, allerdings laufe ein Stellenbesetzungsverfahren immer nach dem Grundsatz der Bestenauslese ab. Wenn es hier eine Übereinstimmung gebe, würden die Betreffenden berücksichtigt.

 

Herr Lynack merkte an, dass Beamte einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung  hätten. Er fragte nach, wie die Stadt damit umgehe, wenn jemand dies geltend mache.

 

Frau Behrens erwiderte, dass dem gefolgt werde, wenn ein/e Beamter/in seinen Anspruch geltend mache.

 

Herr Lynack wollte wissen, ob eine Kommission für die Stellenbewertungsverfahren gebe.

 

Frau Behrens erläuterte, dass es die sog. Stellenbewertungskommission gebe. Federführung hierfür habe der Bereich Organisation. Besetzt sei diese jeweils durch ein Mitglied aus dem Bereich Organisation, dem Personalbereich, dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten. Die jeweiligen Fachbereichsleiter würden zu den betreffenden Stellen angehört.

 

Herr Hansen fragte nach, ob der Personalkostendeckel eingehalten werde.

 

Frau Behrens verwies auf die Erläuterungen aus der letzten Sitzung. Ziel sei es nicht ständig Veränderung beim Personalkostendeckel vornehmen zu müssen. Daher sei ein fester Betrag angedacht.

 

Herr Wodsack fragte nach, ob noch Veränderungen vorgenommen werden.

 

Frau Behrens erwiderte, dass die Aufstellungen aktuell seien und nicht mehr geändert würden. Die Rückstellungen aus dem Nachtragshauhalt müssten allerdings noch eingepflegt werden.

 

Herr Wodsack fragte nach, ob die Rückstellungen im Personalkostendeckel enthalten sein sollen.

 

Frau Behrens erläuterte, dass dies nach Haushaltsrecht nicht mehr vertretbar sei.

 

Frau Kuhnegte an, dass eine Bruttopersonalkostendeckelung aus ihrer Sicht keinen Sinn mache und nicht zielführend sei. Man müsse zwingend die gegenzurechnenden Ertragspositionen abziehen und eine Nettopersonalkostendeckelung vornehmen. 

 

Herr Wodsack forderte einen Vorschlag für die Summe des Personalkostendeckels.

 

Herr Hansen schlug vor, Anfang des Jahres ein grundsätzliches Verfahren abzusprechen.

 

Herr Wodsack fragte nach, ob alle notwendigen Tabellen, die für die Ermittlung des Personalkostendeckels erforderlich seien, zusammengestellt werden könnten.

 

Herr Spieth wollte wissen, ob der Brandschutzbedarfsplan fertig sei.

 

Frau Kuhne erläuterte, dass dieser fertig gestellt sei und dem Oberbürgermeister vorliege.


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 


 

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