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Auszug - 1. Fortschreibung des Finanzvertrags mit dem Landkreis Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 04.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
13/535 1. Fortschreibung des Finanzvertrags mit dem Landkreis Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brönneke, Carola
Federführend:20 Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Kuhne erläuterte die wesentlichen Veränderungen der 1. Fortschreibung des Finanzvertrages. Sie informierte darüber, dass keine Einigung im Bereich der Gastschulgelder erreicht werden konnte. Daher sei dieser Punkt ausgeklammert worden und werde im nächsten Jahr separat geregelt. Frau Kuhne erläuterte, dass der Landkreis im Bereich der baulichen Investitionen bei weiterführenden Schulen weiterhin auf Einzelfallentscheidungen bestehe. In Bezug auf Inklusion an Schulen habe das Land signalisiert, die Verpflichtung der Kostenübernahme anzuerkennen, so dass damit ein wesentlicher Punkt entfalle. Allerdings bestehe auch ohne die Inklusion ein hoher Investitionsbedarf. Frau Kuhne berichtete, dass der Lenkungsausschuss sich darauf verständigt habe, am Beispiel des Schulkomplexes in Himmelsthür die Investitionsbedarfe, Kostenschätzungen, Baubedarfe, etc. die künftige Kostenbeteiligung des Landkreises durchzurechnen. Dieser Handlungsbedarf bestehe ab dem Jahr 2016.

 

Herr Hansen informierte, dass die Stadt und der Landkreis Hildesheim einen politischen Arbeitskreis, den sog. Lenkungsausschuss eingerichtet haben, um das Verfahren „Finanzvertrag“ zu begleiten. Dieser habe am vergangenen Montag leider zeitgleich mit dem Kreisausschuss getagt, so dass von Seiten des Kreises keine Änderungen mehr möglich waren. Der Lenkungsausschuss habe drei Punkte benannt, die als Protokollnotiz, sowohl dem Kreistag als auch dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben werden sollten um in späteren Gesprächen die Konflikte aufzeigen zu können. Die Kreisverwaltung hätte diese Protokollnotiz der Stadtverwaltung zukommen lassen sollen, was allerdings nicht geschehen sei. Herr Hansen schlug daher vor, dass diese drei Punkte formuliert werden sollten und der Finanzausschuss beschließen möge, diesen Auszug der Kreisverwaltung zuzustellen, damit diese den Kreistag davon in Kenntnis setzen könne, so dass die Bedenken auch dort bekannt seien. Herr Hansen erläuterte die drei Punkte:

 

1.)    Eine klare zeitliche Vorgabe bei den Gastschulgeldern, bis wann dies abzuarbeiten sei (30.06.2014)

2.)    Kriterien zu vereinbaren, nach denen zukünftig investive Maßnahmen im Schulbereich beurteilt werden können

3.)    Eine Liste mit notwendigen investiven Maßnahmen im Schulbereich schnellstmöglich zu erstellen, um anhand der Diskussion dieser Liste die Kriterien aufzustellen, was die richtigen Maßnahmen sind, die unterstützt werden sollen

 

Herr Hansen unterstrich, dass diese Auflistung als Beschluss des Lenkungsausschusses zur Kenntnis genommen werden solle.

 

Herr Wodsack ergänzte, dass die Protokollnotiz, sobald sie vorliegt, den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden solle. Am Beispiel des Schulzentrums in Himmelsthür solle deutlich werden, welche Kosten der Landkreis übernehme und welche nicht. Hierfür müsse es dann auch Begründungen geben.

 

Herr Kriegel unterstrich dass die Kriterien sowohl für den Landkreis als auch für die Stadt gelten müssten.

 

Frau Kuhne erläuterte, dass diese klaren protokollierten Arbeitsaufträge für die Verwaltung genauso bindend seien wie ein Beschluss.

 


Beschluss:

 

1.) Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

2.) Der Ausschuss beschließt diesen Protokollauszug mit den unten formulierten Punkten der Kreisverwaltung zuzustellen, damit diese den Kreistag davon in Kenntnis setzen kann, so dass die Bedenken auch dort bekannt seien.

 

              1.              Eine klare zeitliche Vorgabe bei den Gastschulgeldern, bis wann dies                                           abzuarbeiten sei (30.06.2014)

2.              Kriterien zu vereinbaren, nach denen zukünftig investive Maßnahmen im               Schulbereich beurteilt werden können

3.              Eine Liste mit notwendigen investiven Maßnahmen im Schulbereich               schnellstmöglich zu erstellen, um anhand der Diskussion dieser Liste die               Kriterien aufzustellen, was die richtigen Maßnahmen sind, die unterstützt               werden sollen

 

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die aufgeführten Punkte zu prüfen und umzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 2.) einstimmig

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