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Vorlage - 13/492  

Betreff: Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerlach, Ansgar
Federführend:63.3 Umweltangelegenheiten Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
20.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Sitzungsvorlage ZAH 10/2013  
Bilanz per 31.12.2012  
GuV per 31.12.2012  
Lagebericht 2012  
Sitzungsvorlage ZAH 11/2013  
Sitzungsvorlage ZAH 12/2013  
Sitzungsvorlage ZAH 13/2013  

Sachverhalt:

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim beabsichtigt demnächst eine Verbandsversammlung mit u.a. folgenden Tagesordnungspunkten durchzuführen:

 

 

  1. Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2012
  2. Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2014
  3. Vorlage und Genehmigung des Wirtschaftsplanes /Haushaltssatzung 2014
  4. Entgelte ab dem 01.01.2014

 

 

 

Zu TOP 1

Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 05.11.2013 gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe c der Verbandsordnung des ZAH den Jahresabschluss 2012 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 geprüft.

 

Eine Kopie der Vorlage Nr. 10/2013 mit dem Bericht der Abschlussprüfung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Jahresabschluss 2012

Der Jahresabschluss des ZAH wurde von der Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Das Jahresergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 623 T€ verringert und liegt zum 31.12.2013 bei 611 T€. Ursächlich hierfür ist in erster Linie der um 650 T€ erhöhte Betriebsaufwand, der vor allem durch den Anstieg der Personalaufwendungen (Altersteilzeitverpflichtungen) sowie des Materialaufwandes begründet ist. Zu berücksichtigen ist, dass der Zweckverband ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet.

 

Die Passivseite der Bilanz wird durch die sonstigen Rückstellungen (78,5%), die überwiegend Verpflichtungen zur Rekultivierung, Nachsorge und Altlastensanierung betreffen, geprägt. Die Aktivseite wird geprägt durch das Sachanlagevermögen (46,3%) und die Liquiden Mittel (48,7%).

 

Bilanz, GuV und Lagebericht zum 31.12.2012 sind als Anlagen beigefügt.

 

 

Zu TOP 2

Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 05.11.2013 die Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2014 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Danach können die Gebührensätze für die Restmülltonne, die Biotonne sowie für die Direktanlieferungen beibehalten werden.

 

Eine Kopie der Vorlage Nr.12/2013 mit der Gebührenvorkalkulation ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

 

Zu TOP 3

Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 05.11.2013 den Wirtschaftsplan/Haushaltssatzung 2014 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

Eine Kopie der Vorlage Nr. 11/2013 sowie der Wirtschaftsplan 2014 und die Haushaltssatzung 2014 sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

 

Zu Top 4

Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 05.11.2013 über die Entgeltregelung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

Eine Kopie der Vorlage Nr.13/2013 mit der Entgeltregelung ab 01.01.2014 ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

 

Gem. § 8 der Verbandsordnung des ZAH entscheidet die Zweckverbandsversammlung über die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2012 sowie über die Entlastung des Geschäftsführers und des Verbandsausschusses, über die Genehmigung des Wirtschaftsplanes/die Haushaltssatzung und über sonstige Angelegenheiten, die wegen ihrer besonderen Bedeutung für den Zweckverband von der Verbandsgeschäftsführung der Verbandsversammlung vorgelegt werden.

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim bittet die Stadt Hildesheim, den Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung zu ermächtigen, dem Beschlussvorschlag der Vorlagen Nr. 10/2013, 11/2013 und 12/2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim, dem Wirtschaftsplan 2014 einschließlich der Haushaltssatzung 2014 und der Entgeltregelung zuzustimmen.

 

Nach eingehender Prüfung durch die Arbeitsgruppe Abfall ist die Verwaltung der Auffassung, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden kann.

 

 


Gemäß § 4 Abs. 1a) der Hauptsatzung entscheidet der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften u.a. über Anweisungsbeschlüsse an die städtischen Vertreter/innen in einem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ von Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist, zur Verabschiedung von Wirtschaftsplänen und von Jahresabschlüssen.

 

Über den Anweisungsbeschluss zu TOP 4 entscheidet der Verwaltungsausschuss nach Vorberatung durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften.


Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wird beauftragt, in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wie folgt abzustimmen:

 

-Das Ergebnis des vorgelegten Jahresabschlusses 2012 wird festgestellt und dem Verbandsgeschäftsführer sowie dem Verbandsausschuss wird Entlastung erteilt.

 

-Der Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2014 wird zugestimmt.

 

-Der Wirtschaftsplan 2014 einschließlich der Haushaltssatzung 2014 des ZAH wird in der vorliegenden Höhe beschlossen.

 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wird beauftragt, in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wie folgt abzustimmen:

 

-Der Entgeltregelung zum 01.01.2014 wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1. Sitzungsvorlage ZAH 10/2013

2. Bilanz per 31.12.2012

3. GuV per 31.12.2012

4. Lagebericht 2012

5. Sitzungsvorlage des ZAH 11/2013

6. Sitzungsvorlage des ZAH 12/2013

7. Sitzungsvorlage des ZAH 13/2013

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sitzungsvorlage ZAH 10/2013 (65 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bilanz per 31.12.2012 (99 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich GuV per 31.12.2012 (138 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Lagebericht 2012 (1433 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Sitzungsvorlage ZAH 11/2013 (613 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Sitzungsvorlage ZAH 12/2013 (723 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Sitzungsvorlage ZAH 13/2013 (706 KB)      
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