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Sachverhalt:
Mit der lfd. Nr. 28 aus der Vorlage 13/094 hat der Rat der Stadt Hildesheim am 11.03.2013 einstimmig beschlossen, dass die Stadtverwaltung zwei Alternativen zur Zukunft der Straßenbeleuchtung prüfen soll:
1.) Einbringung des Vermögens der Straßenbeleuchtung in eine Beteiligung des Konzerns Stadt und ggf. Betriebsführungsvertrag abschließen
2.) Gründung einer AöR mit Vermögenseinlage der Straßenbeleuchtung mit Betriebsführungsvertrag.
Mit einer schriftlichen Anfrage vom 06.06.2013 wurde der Sachstand erfragt. Darauf folgte die Antwort der Verwaltung, die am 17.06.2013 veröffentliche wurde. Antwort-Tenor war einerseits, dass in Kürze eine Informationsvorlage eingestellt werden sollte und andererseits, dass aus vergaberechtlichen Gründen nicht mit den Beteiligungen der Stadt über dieses Thema gesprochen werden dürfe. Bis dato liegt die angekündigte Informationsvorlage nicht vor.
Hintergrund des Beschlusses von damals ist es, dass es lt. Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) die sog. Eigenstromprivilegierung gibt. Diese kann nur genutzt werden, soweit eine juristische Person Strom erzeugt und diesen gleichzeitig selbst nutzt, z. B. bei der Straßenbeleuchtung.
Bei einer Vergabe könnte die Stadt die zukünftigen Investitions- und Unterhaltungsrisiken abwälzen und würde gleichzeitig dem Risiko der nach wie vor steigenden Strompreise entgehen. Hinzu kommt noch die Notwendigkeit neuer Investitionen in die Technologie und der erklärte Einsparwille des Rates der Stadt Hildesheim, der ebenfalls über die Vorlage 13/094, lfd. Nr. 29, einstimmig beschlossen und von der Verwaltung über die Vorlage 13/428 aufgegriffen wurde.
Aus diesem Grund hält es die CDU-Fraktion für zwingend, dass diesem Thema umgehend nachgegangen und nach konstruktiven Lösungen gesucht wird. Dabei geht es um Lösungsansätze, wie etwas geht und nicht wie etwas nicht geht.
Beschlussvorschlag:
1.) Die Stadtverwaltung erstellt bis zum 30.04.2014 eine Konzeption, wie ein solches Vorhaben rechtssicher umgesetzt werden kann.
2.) Dabei legt sie alle möglichen Szenarien mit Vor- und Nachteilen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Auswirkungen dar.
3.) Die Beschlussfassung über die Ergebnisse hat in der Ratssitzung am 02.06.2014 zu erfolgen.
Anlage/n:
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