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Sachverhalt:
In Zeiten knapper Kassen sollte im verwaltungsinternen Betrieb auch der Bereich der Beschaffung laufend auf dem Prüfstand stehen. Aus § 110 Abs. 2 NKomVG ergibt sich, dass die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen ist. Hinzu kommen zahlreiche Vorgaben aus dem Vergaberecht, die den Rahmen für die Beschaffungen der Stadt Hildesheim darstellen sollen.
In der jüngeren Vergangenheit hat sich immer weiter durchgesetzt, dass drei Faktoren die Beschaffung wesentlich beeinflussen: Ökologische Standards, soziale Standards und die Beschaffungskosten, die in der Regel den wichtigsten Standard darstellen. Dies impliziert, dass trotz allem nicht nur die Beschaffungskosten eine Rolle spielen, sondern der Nachhaltigkeits-Aspekt eine immer größer werdende Bedeutung einnimmt. Daraus resultiert, dass bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nicht nur die Kosten der Beschaffung sondern auch die Gesamtbetriebskosten bzw. die Lebenszykluskosten berücksichtigt werden sollten.
Dies ist am ehesten möglich, wenn die Beschaffung zentral organisiert wird, da sich dann Spezialisten mit den jeweiligen Aufträgen beschäftigen. So gesehen bedeutet Beschaffung nicht mehr nur Bedarfs- und Bestellabwicklung. Stattdessen geht es um eine frühzeitige, gestaltende und strategische Aufgabe innerhalb der Verwaltung. Nicht zuletzt sollte überlegt werden, inwieweit bei Beschaffungen Kooperationen mit anderen Kommunen, Firmen aus dem Konzern Stadt oder Unternehmen aus der Privatwirtschaft eingegangen werden können, um den heutigen Anforderungen an die Beschaffung gerecht werden zu können.
Der Rat der Stadt Hildesheim möge daher folgendes beschließen:
Beschlussvorschlag:
1.) Die Stadtverwaltung überprüft ihre derzeitige Situation bei der Beschaffung im Hinblick auf ihre Organisation. Dabei beachtet sie die oben genannten Aspekte und stellt mehrere Modelle der Organisation und deren Auswirkungen vor.
2.) Neben der verwaltungsinternen Lösung prüft die Stadt auch die Möglichkeit, Kooperationen mit anderen Kommunen, Firmen aus dem Konzern Stadt oder Unternehmen aus der Privatwirtschaft einzugehen. Nicht zuletzt bliebe auch die Möglichkeit, das Thema Beschaffung für die Verwaltung in die ggf. zu gründende Dienstleistungsgesellschaft einzubinden.
3.) Der Rat der Stadt Hildesheim und seine Ausschüsse werden im dritten Quartal 2014 über die Ergebnisse informiert.
Anlage/n:
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