Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/525  

Betreff: Zustimmung zur Übernahme der Regelungen des Kauf- und Abtretungsvertrages zwischen der Stadt Hildesheim und der Städtischen Klinikum Hildesheim GmbH sowie der RHÖN-KLINIKUM AG durch HELIOS Klinikum GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dittrich, Michael
Federführend:Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
02.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auszug Kauf- und Abtretungsvertrag Klinikum Hildesheim GmbH v.23.07.2004  
Entwurf Übernahmevertrag Klinikum Hildesheim GmbH (Stand 23.10.2013)  

Sachverhalt:

 

Die Rhön-Klinikum AG beabsichtigt die Übertragung von Kliniken an das Gesundheitsunternehmen Fresenius/Helios. Davon ist auch die Klinikum Hildesheim GmbH betroffen. Die Rhön-Klinikum AG ist vertragliche Verpflichtungen beim Kauf der Klinikum Hildesheim GmbH eingegangen, an die sie sich uneingeschränkt gebunden sieht. Das Gesundheitsunternehmen Fresenius/Helios will in diese Verpflichtungen eintreten bzw. diese übernehmen.

 

Im konkreten Fall ist eine Zustimmung in Bezug auf die Übertragung der Anteile der Rhön-Klinikum AG an der Klinikum Hildesheim GmbH gem. Ziff 12.2.1 des Kauf- und Abtretungsvertrages vom 23.Juli 2004 (Ur.-Nr. 20/2004 des Notars Andres in Berlin – Anlage 1( Auszug)) an die HELIOS Kliniken GmbH notwendig.

 

Gem. Ziff. 12.2.1. ist unter "Mitspracherecht des Verkäufers" ein eingeschränktes Mitspracherecht eingeräumt worden und beinhaltet die Regelung, dass bei einer Veräußerung von Geschäftsanteilen die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers eingeholt werden soll. Der Verkäufer (Stadt Hildesheim) verpflichtet sich, einer solchen Rechtshandlung zuzustimmen, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1. Rechtshandlung erfolgt nach dem 31.12.2009, 2. Der Dritte (HELIOS Kliniken GmbH) verfügt über die erforderliche persönliche und fachliche Eignung, 3. Der Dritte ist wirtschaftlich leistungsfähig und erfüllt die Verpflichtungen des Käufers (Rhön-Klinikum).

 

HELIOS ist einer der größten deutschen privaten Klinikbetreiber mit 74 eigenen Kliniken sowie 23 Rehabilitationskliniken, 35 Medizinische Versorgungszentren und 13 Pflegeeinrichtungen. Jährlich werden bis zu 2,9 Millionen Patienten versorgt. HELIOS beschäftigt ca. 43.000 Mitarbeiter und verfügt über 23.000 Betten. Im Jahr 2012 erwirtschaftete HELIOS einen Umsatz von 3,2 Milliarden Euro.

 

Aufgrund der der öffentlich bekannten Daten und Informationen erfüllt die HELIOS Klinik GmbH als Erwerber der Beteiligung an der Klinikum Hildesheim GmbH alle Voraussetzungen für die zu erteilende Zustimmung.


Beschlussvorschlag:

 

Der Übernahme der Anteile der Klinikum Hildesheim GmbH durch die HELIOS Klinikum GmbH wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Auszug Kauf- und Abtretungsvertrag Klinikum Hildesheim GmbH v.23.07.2004
  2. Entwurf Übernahmevertrag Klinikum Hildesheim GmbH (Stand 23.10.2013)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug Kauf- und Abtretungsvertrag Klinikum Hildesheim GmbH v.23.07.2004 (1516 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Übernahmevertrag Klinikum Hildesheim GmbH (Stand 23.10.2013) (1901 KB)      
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