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Sachverhalt:
Das Gebäudemanagement ist derzeit im Fachbereich 65 angesiedelt und organisiert. Aus den Haushaltsberatungen heraus ergab sich wiederum die Problematik, dass die Stadt Hildesheim zum jetzigen Zeitpunkt aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, den Ansätzen der KGSt im Hinblick auf die notwendig jährliche Instandsetzung / Instandhaltung nachzukommen. Die Gebäude werden daher nur „notdürftig“ instandgesetzt. Dies liegt allein an den finanziellen Mitteln und den Auswirkungen des Zukunftsvertrages.
Unabhängig davon sollte, auch nach neusten Studien der KGSt über eine Professionalisierung des Gebäude-Managements nachgedacht werden.
Zentrale Gebäudebewirtschaftung heißt heute, dass kaufmännisches, infrastrukturelles und technisches Gebäudemanagement in einer Organisationseinheit zusammengeführt sind. Nach überwiegender Auffassung in gebäudewirtschaftlichen Vergleichsringen ist dieses die optimale Organisationsform.
Ungeachtet der jeweiligen lokalen Rechtsform sieht aus Sicht der an den Vergleichsringen teilnehmenden Kommunen eine optimale Gebäudewirtschaft wie folgt aus:
– Die Nutzung der kommunalen Gebäude wird zentral unter gebäudewirtschaftlichen Aspekten organisiert.
– Die gebäudewirtschaftlichen Aufgaben und Zuständigkeiten sind definiert und mit Verantwortlichkeiten verbunden.
– Die Beziehung zwischen Nutzern und Gebäudewirtschaft sind als Mieter und Vermieter in ähnlicher Weise definiert.
– Ressourcenverbräuche und Kosten werden transparent gemacht.
– Die Verantwortung für die Kosten ist eindeutig festgelegt und für die Beteiligten mit Anreizung zur Einsparung verknüpft.
Unter diesen Gesichtspunkten sollte noch einmal darüber nachgedacht werden, ob das Gebäudemanagement der Stadtverwaltung sich in die GBG integrieren ließe. Unter Umständen wäre auch eine Einbringung in eine noch zu gründende städtische Dienstleistungsgesellschaft zur prüfen.
Ziel muss dabei die Professionalisierung des Gebäudemanagements sein. Alternativen sind interne Verbesserungen, Umstrukturierungen und Ausgliederungen.
Aus dem diesem Grunde regt die CDU-Fraktion an, erneut in eine entsprechende Prüfung zur Umstrukturierung des Gebäudemanagements einzutreten.
Der Rat der Stadt Hildesheim soll daher folgendes beschließen:
Beschlussvorschlag:
1.) Die Stadtverwaltung prüft bis zum 30.06.2014, welches die tatsächliche optimale Rechtsform für eine optimale Gebäudebewirtschaftung unter den o.g. Kriterien ist. Dabei soll auch geprüft werden, ob sich das Gebäudemanagement entweder in die GBG integrieren ließe oder unter Umständen auch in eine noch zu gründende städtische Dienstleistungsgesellschaft einzubringen wäre.
2.) Dabei ist das Ziel, dass Gebäudemanagement zu optimieren und zu professionalisieren.
3.) Die Verwaltung legt bis zum 30.06.2014. einen Zeitplan mit den einzelnen Schritten der Prüfung bis hin zu den Möglichkeiten der Umsetzung vor.
Anlage/n:
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