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Vorlage - 13/465  

Betreff: Veränderungen in der kath. Kindertagesstätte St. Bernward
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pischky-Winkler, Renate
Federführend:51.1 Kinder und Jugend Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Jugend- und Sozialausschuss Vorberatung
05.11.2013 
Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
06.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
20.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.11.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgestellt   
16.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Ausgangslage mit Brandschutzauflagen:

Die Kindertagesstätte St. Bernward ist eine Einrichtung des Betreibers „Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V.“, Eigentümer ist der Caritasverband für die Diözese Hildesheim e. V. Sie wird betrieben seit dem 01.03.1961 in der Klosterstr. 3, 31134 Hildesheim, im Planungsgebiet 1 (Stadtmitte).

Derzeit werden in der Kindertagesstätte 46 Kinder in 2,5 Kindergartengruppen und 20 Kinder in einer Hortgruppe betreut. Die für 2 Kindergartengruppen übliche Platzzahl von 50 Plätzen konnte aufgrund der besonderen räumlichen Bedingungen in der Vergangenheit nicht umgesetzt werden. Die Nutzung für die Kinder erfolgt derzeit in drei Geschossen, zuvor sogar in vier Geschossen.

 

Es handelt sich um ein insgesamt sanierungsbedürftiges Objekt, welches betriebswirtschaftlich wenig rentabel erscheint und den Zukunftsanforderungen von Inklusion in keinem Fall gerecht werden kann.

 

Am 29.11.2012 fand in der Kindertagesstätte St. Bernward, Klosterstr. 3, eine hauptamtliche Brandschau statt. Der Mängelbericht der Feuerwehr weist u.a. das Fehlen eines Fluchtweges aus dem Dachgeschoss auf, indem sich der Hausaufgabenraum der Hortgruppe befindet. Der seitens des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V. eingeholte Kostenvoranschlag zur Erfüllung der neuen Brandschutzauflagen beläuft sich auf ca. 300.000 €.

 

Eine Frist zur Räumung des Betreuungsraumes für Hortkinder bei der Nichterfüllung der Auflagen wurde zum 31.07.2013 gesetzt. Zwischenzeitlich wird der Bewegungsraum der Einrichtung für die Durchführung der Hausaufgaben genutzt. Das Kultusministerium hat dieser Übergangslösung zugestimmt. Damit werden im Obergeschoss des Gebäudes keine Kinder mehr betreut. Dieser Übergangslösung wurde auch seitens der Bauaufsicht zugestimmt und die Frist bis zum 31.07.2014 verlängert.

 


Fazit:

Die Ergebnisse der Brandschau boten Anlass für den Caritas, sich mit der Fachverwaltung über sinnvolle Wege einer zukünftigen Bedarfsdeckung in der Innenstadt zu verständigen. Eine kostenintensive Mängelbeseitigung erschien allen Beteiligten nicht zielführend.

Die Einrichtung sichert das Platzangebot in der Stadtmitte ab. Ein Wegfall der Plätze aufgrund von Schließung der Einrichtung widerspräche dem Platzbedarf in dem Planungsgebiet.

 

Planungen:

Der Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. hat daher einen Neubau der Kita auf dem Gelände des Magdalenenhofs in Erwägung gezogen. Planungszeichnungen für das geplante Objekt liegen dem Caritasverband bereits vor.

Die ersten Planungen beinhalteten folgende Ausstattung:

Krippe: 1 Gruppe mit 15 Kindern

Kindergarten: 1 Gruppe mit 25 Kindern, 1 Integrationsgruppe bestehend aus 18 Kindern, davon 4 mit Behinderung

Hort: 1 Gruppe mit 20 Kindern.

 

Die Stadt hält die Planung einer Hortgruppe in einer Tageseinrichtung für Kinder für nicht mehr geboten, da zukünftig durch die Ausweitung von Ganztagsschulangeboten die Betreuung von Kindern im Grundschulbereich in den Schulen selbst vorgenommen werden soll. Für die bisher in der Einrichtung betreuten Kinder im Hortalter werden in Kooperation zwischen der Verwaltung und dem Caritasverband kurz- bzw. mittelfristig alternative Lösungen entwickelt.

 

Besondere Problemlage:

Die Planung der Krippengruppe ist unter dem Aspekt der Versorgung im Stadtteil, aber auch unter dem Aspekt der Gesamtversorgung im Stadtgebiet Hildesheim zu beurteilen. Insgesamt besteht derzeit für das Stadtgebiet eine Versorgungsquote von 38% für 0-3 Jährige und 52% für rechtsanspruchsberechtigte Kinder (1-3 Jährige). Ein weiterer Ausbau von Krippenplätzen wäre dementsprechend nicht zwingend erforderlich. In den Planungsgebieten 1 + 2 (Stadtmitte/ Neustadt) liegt die Versorgungsquote jedoch nur bei 27% für 0-3 Jährige mit abnehmender Tendenz. Dies würde einen weiteren Ausbau von Krippenplätzen in dem Planungsgebiet rechtfertigen.

 

Die für den Neubau entstehenden Kosten werden von dem Eigentümer des Gebäudes, dem Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V., getragen. Um noch Fördermittel des Landes (RAT) in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag bis zum 30.11.2013 zu stellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ab 2014 Investitionskostenzuschüsse vom Landkreis für den Neubau der Einrichtung zu beantragen.

 

Bei Realisierung des Projekts ist ein langfristiger Mietvertrag zwischen dem Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. und dem Träger der Kita, dem Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. zu schließen. Die Mietkosten, die für die Nutzung der Räumlichkeiten entstehen, sind über die Betriebskostenzuschüsse zu refinanzieren. Gem. Punkt 3.5.3 der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft) können Abweichungen von den festgelegten Zuschüssen nach den örtlichen Verhältnissen durch die Stadt Hildesheim und dem freien Träger gemeinsam in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt werden. Nach ersten Kalkulationen des Trägers und Recherchen der Verwaltung zu durchschnittlichen Mietkosten bei Neubauten in anderen Kommunen hält die Verwaltung eine Miete von ca. 10 € pro m² für angemessen. Die Anerkennung dieser Mietkosten erfolgt außerhalb der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft, da die bisher in der Richtlinie enthaltenen Werte auf der Basis von Bestandsbauten kalkuliert wurden.

 

Die finanziellen Auswirkungen für die gesamte Maßnahme sind in der Folgekostenabschätzung dargestellt. Eine Gegenfinanzierung ist bisher nur in Höhe von 26.000 € möglich. Dies entspricht dem vorgesehenen Abbau von 10 Plätzen in der Betreuung für 3 – 6-jährige. Die Deckung der darüber hinausgehenden Kosten (ca.60.000 €) ist noch nicht gesichert.


Beschlussvorschlag:

 

Der Einrichtung weiterer Krippenplätze – bei Nachweis eines konkreten Bedarfs – im Planungsgebiet 1+2 Stadtmitte/Neustadt sowie der erforderlichen Erhöhung der Betriebskosten im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1. Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (149 KB)      
Stammbaum:
13/465   Veränderungen in der kath. Kindertagesstätte St. Bernward   51.1 Kinder und Jugend   Beschlussvorlage
13/465-1   Veränderungen in der kath. Kindertagesstätte St. Bernward hier: Erläuterung der Kosten   51.1 Kinder und Jugend   Mitteilungsvorlage
13/465-2   Veränderungen in der kath. Kindertagesstätte St. Bernward hier: ergänzende Erläuterung der Kosten   51.1 Kinder und Jugend   Mitteilungsvorlage
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