Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/536  

Betreff: Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Werra, Kathrin
Federführend:20 Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
02.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf 3. Änderungssatzung  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung empfiehlt die nachfolgend beschriebene Maßnahme zur Beschlussfassung:

 

Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte (aktuell 14 %) um 2 % auf 16 % des Einspielergebnisses.

 

Die Steuererhöhung soll durch die Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2014 durch die in der Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung umgesetzt werden.

 

Insgesamt beträgt die erwartete Steuermehreinnahme p.A. 200.000,00 €.


Beschlussvorschlag:

 

Der 3. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 22.05.2006 wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Entwurf 3. Änderungssatzung
  2. Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf 3. Änderungssatzung (25 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (192 KB)      
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