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Sachverhalt:
Die Verwaltung empfiehlt die nachfolgend beschriebene Maßnahme zur Beschlussfassung:
Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte (aktuell 14 %) um 2 % auf 16 % des Einspielergebnisses.
Die Steuererhöhung soll durch die Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2014 durch die in der Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung umgesetzt werden.
Insgesamt beträgt die erwartete Steuermehreinnahme p.A. 200.000,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der 3. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 22.05.2006 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf 3. Änderungssatzung (25 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (192 KB) |