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Vorlage - 13/465-2  

Betreff: Veränderungen in der kath. Kindertagesstätte St. Bernward
hier: ergänzende Erläuterung der Kosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Steinert, BerndBezüglich:
13/465
Federführend:51.1 Kinder und Jugend Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Information
Rat der Stadt Hildesheim Information
16.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Nachfragen im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften am 20.11.2013 wird die Vorlage-Nr. 13/465-1 wird wie folgt angepasst:

 

Die in 2014 für die Ausweitung der Betreuungszeiten und der Beteiligung an der Betriebs-Kita kalkulierte Gesamtsumme in Produkt 3650004, Konto 4318000, in Höhe von 261.100 € wird aufgrund der Zurückstellung des Projektes Betriebs-Kita wie folgt verwendet:

 

  • Übernahme der 3 DRK Kitas

120.600 €

  • Summe zur Ausweitung der Betreuungszeiten

117.000 €

  • Ergänzende Finanzierung des Umzuges (höhere Miete) und der Erweiterung einer Krippengruppe der Kita St. Bernward ab August (5/12)

23.500 €

 

Eine weitere Gegenfinanzierung in 2014 für die Kita St. Bernward in Höhe von 10.800 € erfolgt aus einem vorgesehenen Abbau von 10 Plätzen in der Betreuung für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren. Die Gesamtmehrausgabe in 2014 für diese Kita beträgt 34.300 €. Davon entfallen 13.700 € auf die Erhöhung der Mietkosten und 20.600 € auf die Erweiterung einer Krippengruppe.

 

 

Für das Folgejahr 2015 entstehen folgende Kosten, bei denen die Personalkostensteigerung bereits berücksichtigt ist:

  • Übernahme der 3 DRK Kitas

169.300 €

  • Ergänzende Finanzierung des Umzuges (höhere Miete) und der Erweiterung einer Krippengruppe der Kita St. Bernward ab August (5/12)

84.000 €

 

 


Die jährliche Mehrausgabe von 84.000 € resultiert im Wesentlichen aus folgenden Positionen:

 

Erhöhung der Miete:

 

34.000 €

Erhöhung der Personalkosten (Finanzhilfe bereits in Abzug gebracht):

 

52.300 €

Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale:

 

10.500 €

Mehrausgabe insgesamt:

 

96.800 €

davon in Abzug gebracht:

 

 

Mehreinnahme Betreuungsentgelte:

 

3.600 €

Erhöhter Eigenanteil lt. Richtlinie:

 

9.200 €

Mehreinnahme insgesamt:

 

12.800 €

Jährliche Mehrbelastung des Haushalts:

84.000 €

 

 

Eine Änderung der Richtlinien zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (konfessionelle und sonstige freie Träger) ist aufgrund der dargestellten Problemlage nicht erforderlich, da der Träger der Kindertagesstätte Mieter des Objektes ist.

 

In der Vorlage 13/465 wurde der Sachverhalt wie folgt dargestellt:

 

„Bei Realisierung des Projekts ist ein langfristiger Mietvertrag zwischen dem Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. und dem Träger der Kita, dem Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. zu schließen. Die Mietkosten, die für die Nutzung der Räumlichkeiten entstehen, sind über die Betriebskostenzuschüsse zu refinanzieren. Gem. Punkt 3.5.3 der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft) können Abweichungen von den festgelegten Zuschüssen nach den örtlichen Verhältnissen durch die Stadt Hildesheim und dem freien Träger gemeinsam in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt werden. Nach ersten Kalkulationen des Trägers und Recherchen der Verwaltung zu durchschnittlichen Mietkosten bei Neubauten in anderen Kommunen hält die Verwaltung eine Miete von ca. 10 € pro m² für angemessen. Die Anerkennung dieser Mietkosten erfolgt außerhalb der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft, da die bisher in der Richtlinie enthaltenen Werte auf der Basis von Bestandsbauten kalkuliert wurden.“

 

Diese Darstellung ist nicht eindeutig und wird wie folgt richtig gestellt:

 

Träger der Kindertagesstätte St. Bernward ist der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V., Eigentümer ist der Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. Somit ist der Träger Mieter des Objektes. Wenn der Träger Mieter des Objektes ist, gewährt die Stadt dem Träger gem. 3.5.3.1 Nr. 2 der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten einen jährlichen pauschalen Zuschuss von 80,- € je Platz für Kleinreparaturen zusätzlich zur Miete. Dabei ist die Höhe der Miete nicht maßgeblich. Eine für dieses Objekt vereinbarte Miete in Höhe von 10 €/m² wird als angemessen angesehen und widerspricht nicht der Richtlinie.

 

Es bleibt festzuhalten, dass die mit Vorlage 13/465 vorgeschlagene Vorgehensweise keine Ausnahme darstellt, sondern von der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (konfessionelle und sonstige freie Träger) in der jetzigen Form abgedeckt ist.

 

Grundsätzlich ist die Höhe der Miete bei Neubauten als auch bestehenden Objekten verhandelbar. Bei Verhandlungen über die Miethöhe ist die Lage des Objektes als auch der bauliche Zustand des Objektes zu berücksichtigen. Die Anregung des Finanzausschuss vom 20.11.2013, die Höchstmiete je m² auf maximal 10 € in den Richtlinien festzuschreiben, wird verwaltungsintern geprüft. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den Gremien ggfs. Anfang 2014 vorgelegt.


Anlage/n:

 

Stammbaum:
13/465   Veränderungen in der kath. Kindertagesstätte St. Bernward   51.1 Kinder und Jugend   Beschlussvorlage
13/465-1   Veränderungen in der kath. Kindertagesstätte St. Bernward hier: Erläuterung der Kosten   51.1 Kinder und Jugend   Mitteilungsvorlage
13/465-2   Veränderungen in der kath. Kindertagesstätte St. Bernward hier: ergänzende Erläuterung der Kosten   51.1 Kinder und Jugend   Mitteilungsvorlage
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