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Sachverhalt:
Der aktuelle Finanzvertrag regelt die Finanzbeziehungen zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim für den Zeitraum vom 01.07.2011 bis zum 31.12.2013.
Für die Zeit ab dem 01.01.2014 haben sich Stadt und Landkreis auf die als Anlage 1 beigefügte 1. Fortschreibung des Finanzvertrags geeinigt, die in Anlehnung an die Laufzeit der neu abzuschließenden Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden zur Finanzierung der Kindertagesstätten bis zum 31.12.2015 Gültigkeit haben soll.
Grundsätzlich sollen die Regelungen des aktuellen Finanzvertrags durch die 1. Fortschreibung beibehalten werden.
Die wesentlichen Veränderungen betreffen die folgenden Bereiche:
1. Soziales
- SGB XII: Der Landkreis erstattet 70 % (bisher 50 %) der Netto-Personalkosten sowie 100% der Leistungskosten.
2. Jugend
- Die Stadt hat das Jugendamt zum 01.01.2013 in die Trägerschaft des Landkreises übergeben. Insofern entfallen die bisherigen vertraglichen Regelungen.
3. Weiterführende Schulen
- Die Stadt bleibt Trägerin der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet und erhält dafür eine Erstattung der laufenden Kosten einschließlich der Investitionen nicht baulicher Art in Höhe von 70% (bisher 65 % in 2013).
- Für Bauunterhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden gilt für die Stadt zukünftig die gleiche Regelung, die der Landkreis für seine eigenen Gebäude anwendet. Dabei gilt als angemessener Unterhaltungsaufwand ein Wert von 0,8 % der Wiederbeschaffungswerte der Gebäude.
- Die Beteiligung des Landkreises an baulichen Investitionen wird im Einzelfall geregelt. Gegenwärtig sind jedoch in den Jahren 2014 und 2015 keine Investitionen an den Gebäuden der weiterführenden Schulen vorgesehen. Ausgenommen sind Investitionsbedarfe zum Thema Inklusion, wobei die Stadt Ansprüche auf Kostenübernahme gegenüber dem Land einfordert.
Ungeklärte Punkte:
- Keine Einigung konnte bisher bei den sogenannten Gastschulgeldern erzielt werden, die die Stadt für die städtischen Schülerinnen und Schüler auf kirchlichen und sonstigen Schulen freier Träger im Stadtgebiet zahlt. Die Vorstellungen über die Höhe der vom Landkreis zu leistenden Kostenerstattung weichen bei den Vertragspartnern voneinander ab. Vor dem Hintergrund, dass derzeit sowohl bei der Stadt als auch beim Landkreis Verhandlungen mit den kirchlichen und freien Trägern laufen mit dem Ziel, die Gastschulgelder zu senken, wird dieser Punkt aus dem vorliegenden Vertrag ausgeklammert und in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, wenn auf beiden Seiten Klarheit über die Angemessenheit der Zuschüsse besteht.
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der 1. Fortschreibung des Finanzvertrags wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Finanzvertrag, 1.Fortschreibung (86 KB) | ||||
2 | öffentlich | Heranziehungsvereinbarung SGB XII (37 KB) | ||||
3 | öffentlich | Heranziehungsvereinbarung AsylbLG (29 KB) | ||||
4 | öffentlich | Heranziehungsvereinbarung BuT (30 KB) | ||||
5 | öffentlich | Sitzungsvorlage Landkreis (264 KB) | ||||
6 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (74 KB) |