1.)Die Stadtverwaltung prüft bis zum 30.06.2014, unter welchen Voraussetzungen eine städtische Dienstleistungsgesellschaft gegründet werden kann. Es ist zu prüfen, welche Gesellschaftsform sich am besten dafür eignet und wie sichergestellt werden kann, dass die städtischen Unternehmen die Dienstleistungen dann auch in Anspruch nehmen.
2.)Die Verwaltung legt bis zum 30.06.2014 einen Zeitplan mit den einzelnen Schritten der Prüfung bis hin zu Möglichkeiten der Umsetzung vor.
04.12.2013 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 16 - zurückgestellt
Der Antrag wurde zurückgestellt.
11.12.2013 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 11 - zur Kenntnis genommen
Der Antrag wurde als beraten in die Fraktionen verwiesen
16.12.2013 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 33 - zur Kenntnis genommen
Siehe Wortbeitrag und Beschlussfassung unter TOP 33.1 (Antrag 13/529-1)