Die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplans HW 42und der 1. Änderung des Bebauungsplans HW 42„Zwischen Moritzstraße und Zierenbergstraße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung ist im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB unter Verzicht auf eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Entwurfder Aufhebung des Bebauungsplans HW 42und der 1. Änderung des Bebauungsplans HW 42„Zwischen Moritzstraße und Zierenbergstraße“ wirdeinschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
26.11.2013 - Ortsrat Moritzberg/Bockfeld
Ö 5 - zurückgestellt
Beschluss:
Der Ortsrat Moritzberg/Bockfeld bittet den StEBA um Vertagung der Vorlage, damit der Ortsrat erneut darüber beraten kann unter Einbeziehung der anvisierten Pläne.