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Vorlage - 13/494  

Betreff: Aufhebung des Bebauungsplans HW 42 und der 1. Änderung des Bebauungsplans HW 42
"Zwischen Moritzstraße und Zierenbergstraße"
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
Beratungsfolge:
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Anhörung
26.11.2013 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld zurückgestellt   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
Anlagen:
Aufhebungssatzung  
Begruendung HW 42 Aufhebung  
Bebauungsplan HW 42  
1. Änderung des Bebauungsplans HW 42  

Sachverhalt:

 

In der Urfassung des Bebauungsplans von 1961 wurden Flächen zwischen Moritzstraße und Zierenbergstraße als private Grünfläche festgesetzt. In der ersten Änderung des Bebauungsplans von 1967 wurden diese Flächen dann als reines Wohngebiet mit zwei Vollgeschossen einer Grundflächenzahl von 0,35 und einer Geschossflächenzahl von 0,65 in offener Bauweise ausgewiesen.

 

Nach der Baunutzungsverordnung von 1962, die für die erste Änderung des Bebauungsplans nach wie vor gilt, sind Aufenthaltsräume im Dachraum oder in Kellergeschossen einschließlich der zu ihnen führenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Die Geschossflächenzahl war damit im Vergleich zu der Grundflächenzahl unverhältnismäßig niedrig angesetzt, was nun heute dazu führt, dass auf der letzten freien und bebaubaren Grundstücksfläche im Plangebiet gegenüber dem ehemaligen Weinlokal „Krehla“ zwar die Grundflächenzahl eine Bebauung zulässt, aber die Geschossflächenzahl durch die Bebauung der übrigen Grundstücksteile ausgeschöpft ist.

 

Um eine städtebaulich erwünschte Schließung der Baulücke ermöglichen zu können, ist es erforderlich, das bestehende Planungsrecht an dieser Stelle zu ersetzen. Auf eine Änderung des Bebauungsplans kann dabei aber verzichtet werden, da die Bebauungsstruktur der näheren Umgebung ohnehin den Rahmen vorgibt, den man bei einer Planänderung setzen würde, um eine Bebauung zu ermöglichen, die sich angemessen in den Bestand einfügt. Es ist daher sachdienlich und unbedenklich den Bebauungsplan und seine erste Änderung aufzuheben.


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplans HW 42 und der 1. Änderung des Bebauungsplans HW 42 „Zwischen Moritzstraße und Zierenbergstraße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Aufstellung ist im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB unter Verzicht auf eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans HW 42 und der 1. Änderung des Bebauungsplans HW 42 „Zwischen Moritzstraße und Zierenbergstraße“ wird einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

 

Aufhebungssatzung

Begründung HW 42 Aufhebung

Bebauungsplan HW 42

1. Änderung des Bebauungsplans HW 42

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aufhebungssatzung (272 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begruendung HW 42 Aufhebung (50 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Bebauungsplan HW 42 (1782 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 1. Änderung des Bebauungsplans HW 42 (800 KB)      
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