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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Brummer erläuterte die Vorlage.
Herr Eggers fragte, ob das geplante Parkhaus auch öffentlich zugänglich sein werde und ob es sich mit dem geplanten Parkhaus am Bahnhof vertragen würde.
Herr Warnecke erklärte, dass das Parkhaus nur für Besucher und Mitarbeiter des Nutzers zugänglich sei.
Herr Räbiger fragte, ob das Gebäude explizit auf die Nutzung für die neu zu schaffenden Regionalbeauftragten der Landesregierung zugeschnitten sei.
Herr Warnecke erklärte, dass die Möglichkeit zur Nutzung als Verwaltungsgebäude allgemein geschaffen würde, ohne dass ein konkreter Nutzer bisher offiziell vom Investor benannt worden sei.
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HM 32.4 „Bahnhofsplatz Ost" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Von einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und einem Umweltbericht (§ 2a BauGB) wird abgesehen.
Die Öffentlichkeit ist über die Planungen und deren Auswirkungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung möglichst frühzeitig zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig