Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/517  

Betreff: Bebauungsplan AU 171 "Kleegarten II"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan  
Begründung mit Umweltbericht  
Schalltechnisches Gutachten  
Grünordnerischer Fachbeitrag  

Sachverhalt:

 

Im Sinne des integrierten Stadtentwicklungskonzepts ist es geboten, zur Stabilisierung der Einwohnerzahl und zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur der Bevölkerung die Bauflächenentwicklung an ausgewählten Standorten fortzusetzen. Im neuen Flächennutzungsplan der Stadt Hildesheim, der am 16.02.2011 rechtswirksam wurde, ist der zweite Bauabschnitt des Baugebiets Kleegarten bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Am 23.01.2013 wurde der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan gefasst.

 

Während der Unterrichtung und Erörterung, die vom 28.01.2013 bis 22.02.2013 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zu der Planung abgegeben.

 

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden inzwischen zwei geeignete Ausgleichsflächen gefunden. Auf einer Fläche im Bereich der Domäne Marienburg soll intensiv genutztes Ackerland in extensiv genutztes Grünland umgewandelt werden. Auf der anderen Fläche nördlich des Achtumer Sportplatzes soll der Acker so bewirtschaftet werden, dass Feldhamster dadurch begünstigt werden. Die Verfügbarkeit dieser Flächen ist gewährleistet. Die Ausgleichsmaßnahmen werden zudem mit einer Festsetzung in diesem Bebauungsplan und der Eintragung einer Baulast im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gesichert.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nun die Öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu noch einmal offiziell beteiligt.

 

Als demographische Auswirkung kann von dieser Bebauungsplanung eine Stabilisierung der Altersstruktur in der Ortschaft Achtum erwartet werden. Dies wird voraussichtlich eine kontinuierlichere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur bewirken. Mit einer Überlastung ist nicht zu rechnen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan AU 171 „Kleegarten II“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.



Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Bebauungsplan
  2. Begründung mit Umweltbericht
  3. Schalltechnisches Gutachten
  4. Grünordnerischer Fachbeitrag

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan (631 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung mit Umweltbericht (703 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Schalltechnisches Gutachten (2790 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag (1139 KB)      
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