|
|
Sachverhalt:
Der damals erwogene Abbruch des Wohnhauses Große Venedig 16 wurde als Anlass genommen, die künftige bauliche Entwicklung des Grundstücks sowie der direkt angrenzenden Bereiche durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu steuern. Vor dem Hintergrund, die vorhandene städtebauliche Qualität des Quartiers zu sichern und zukünftige Vorhaben auch gestalterisch in den Bestand einzufügen, wurde am 28.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans HM 306 „Große Venedig Mitte“ durch den Verwaltungsausschuss beschlossen.
Inzwischen ist der Abbruch des Wohnhauses Große Venedig 16 nicht mehr beabsichtigt und das Gebäude ist unter Denkmalschutz gestellt. Damit ist der Auslöser für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr gegeben.
Damit ist nun der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan HM 306 „Große Venedig Mitte“ obsolet geworden und kann aufgehoben werden.
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan HM 306 „Große Venedig Mitte“ vom 28.03.2011 wird aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan (87 KB) |