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Vorlage - 13/446  

Betreff: Radwegführung Bahnhofsallee-Süd, Hochbordradweg vs. Radfahrstreifen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Hoffmann, Michael
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Information
27.11.2013 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Protokoll AG Radverkehr vom 02.06.2004  
ERA 2010  
Darstellung Radfahrstreifenvariante  

Sachverhalt:

 

Die Radverkehrsführung in der südlichen Bahnhofsallee ist grundsätzlich sowohl als Hochbordradweg als auch als Radfahrstreifen möglich.

Basierend auf einer Abstimmung innerhalb der Arbeitsgruppe (AG) Radverkehr bereits am 02.06.2004 wurde für die südliche Bahnhofsallee eine Radverkehrsführung als Hochbordradwege favorisiert (Anlage 1) und in den weiteren Entwurfsschritten berücksichtigt.

 

Anlässlich der Erörterung der südlichen Bahnhofsallee in der letzten Sitzung der AG Radverkehr am 01.10.2013 wurde seitens des ADFC erneut die Planungsvariante „Radfahrstreifen“ ins Gespräch gebracht und sich letztlich auch aktuell mit drei zu zwei Stimmen und einer Stimmenthaltung für einen Hochbordradweg im Zuge der Bahnhofsallee-Süd ausgesprochen.

 

 

Begründung:

 

Gleichwohl sich die Radwegmindestbreiten in der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung gegenüber den Breitenangaben in der Präsentation aus 2004 geringfügig verändert haben, gilt die seinerzeit durch die Verwaltung erstellte Bewertungsmatrix (Anlage 1) in Bezug auf Sicherheit, Komfort und Städtebau nach wie vor, so dass die Verwaltung unverändert Hochbordradwege empfiehlt. Insbesondere das höhere Gefährdungspotential bei den Ein- und Ausparkvorgängen bei der Führungsform Radfahrstreifen sowie die Verkehrsbelastung der Bahnhofsallee spricht nachhaltig für diese Empfehlung (vgl. hierzu auch ERA 2010 [Anlage 2]).

 

Weitere Nachteile eines Radfahrstreifens in der südlichen Bahnhofsallee sind

-die um 4,00 m breitere Fahrbahn (Querungslänge Fußgänger, Geschwindigkeitswirkung)

-die nicht den städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechende Straßenraumproportionierung (Nebenanlagen/Fahrbahn/Nebenanlagen = 30:40:30 [RASt, Ziff. 3.4])

-die dichter an die Bebauung heranrückenden Baumstandorte

 

Eine entsprechende skizzenhafte Darstellung der Radfahrstreifenvariante ist als Anlage 3 beigefügt.

 


Anlage/n:

1. Protokoll AG Radverkehr vom 02.06.2004

2. ERA 2010

3. Darstellung Radfahrstreifenvariante

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Protokoll AG Radverkehr vom 02.06.2004 (2334 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich ERA 2010 (87 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Darstellung Radfahrstreifenvariante (65 KB)      
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