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Vorlage - 13/510  

Betreff: 2. Änderung und Teilaufhebung Bebauungsplan HN / DR 292 "Nordöstlich des Landeplatzes" mit Örtlicher Bauvorschrift 2. Änderung HN / DR "Nordöstlich des Landeplatzes"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rückert, Thorsten
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Schreiben der Gemeinde Harsum vom 28.10.2013  
Schreiben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 18.10.2013  
Bebauungsplanänderung und Teilaufhebung  
Entwurfsbegründung  
Umweltbericht  
Stellungnahme GTA vom 08.11.2013  
Schalltechnische Untersuchung  
Grünordnerischer Fachbeitrag  
Verkehrsuntersuchung  

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet bildet den Auftakt zum Interkommunalen Gewerbepark Nord, der gemeinsam mit der Gemeinde Giesen entwickelt wird. Es liegt nördlich des Verkehrslandeplatzes Hildesheim und wird über die Baurat-Köhler-Straße erschlossen.

 

Infolge der guten Verkehrsanbindung und Nähe zur Bundesautobahn 7 mit der Anschlussstelle Hildesheim - Drispenstedt werden vermehrt Anfragen von überregional tätigen, großflächigen Logistikunternehmen für diesen Bereich gestellt. So wurde in der ersten Jahreshälfte 2013 ein Logistikprojekt mit einer Grundstücksfläche von ca. 8,5 ha im benachbarten Bebauungsplangebiet HN / DR 293 „Lerchenkamp Ost“ realisiert.

 

Der Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 2001 sah nördlich der Landebahn ein Straßennetz für eine kleinteilige Entwicklung vor, das den Anforderungen großflächiger Logistikbetriebe nicht gerecht wird.

 

Vor diesem Hintergrund wird das bestehende Planungsrecht und das bisherige Erschließungssystem geändert, um aktuell nachgefragte Flächengrößen bedienen und die Flächen bedarfsgerecht vermarkten zu können. Gleichzeitig wird die Chance genutzt, das bislang festgesetzte Entwässerungssystem sowie die für das Plankonzept notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu optimieren.

 

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde die bestehende Rahmenplanung zum Gewerbepark Nord überarbeitet und vom Rat der Stadt Hildesheim in seiner Sitzung vom 13.09.2013 beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung zu diesem Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 28.01. - 22.02.2013, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.01. bis 04.03.2013 durchgeführt. Die eingegangen Hinweise wurden im Plankonzept berücksichtigt.

 

In der Zeit vom 24.09. bis 23.10.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung öffentlich ausgelegen. Dabei wurden seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht.

 

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 30.09. bis zum 06.11.2013.

 

Dabei wurden folgende, abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:

 

1. Gemeinde Harsum, Schreiben vom 28.10.2013 (Anlage 1):

 

Die Gemeindeverwaltung Harsum hat darauf hingewiesen, dass sich in der Nähe des Bebauungsplangebietes die Hofstelle eines Außenanliegers befindet. Diese sollte noch in die schalltechnische Untersuchung mit einfließen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Gutachter der Schalltechnischen Untersuchung, Dr. Wolfgang Heitkämper, GTA mbH Hannover nimmt hierzu in seinem Schreiben vom 08.11.2013 wie folgt Stellung:

 

„…, die südwestlich der Ortschaft Asel vorhandene Hofstelle im Außenbereich, unmittelbar neben der Autobahn A 7 gelegen, ist in der Schalltechnischen Untersuchung der GTA mbH Az.: B540911/3 vom 11.12.2012 nicht als Immissionsort berücksichtigt worden.

 

Diese Hofstelle hat aus unserer Sicht mit ihrem Wohnhaus die Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes oder falls eine gewerbliche Nutzung vorliegt, die Schutzwürdigkeit eines Gewerbegebietes.

 

Eine rechnerische Ermittlung der Gesamtbelastung gemäß den Ausführungen der oben genannten Untersuchung führt für diesen Immissionsort zu Immissionspegeln von 55,6 db(A) für die Tageszeit und 40,8 db(A) für die Nachtzeit. Damit werden die Immissionsrichtwerte für das Mischgebiet von 60 db(A) tags und 45 db(A) nachts deutlich unterschritten. Die beabsichtigte Bauleitplanung führt also auch für diesen Immissionsort nicht zu Geräuschekonflikten“.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Meinung an und sieht die Belange des Immissionsschutzes für die Hofstelle in ausreichender Weise im Verfahren berücksichtigt.

 

2. Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Schreiben vom 18.10.2013 (Anlage 2):

 

Die Landwirtschaftskammer lehnt aus agrarstruktureller Sicht den Zuschnitt der Ausgleichsfläche A 3 ab. Es werden zwei Alternativvorschläge gemacht.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auch die gewählte Fläche ist zusammenhängend und hat einen vertretbaren Zuschnitt.

Die Ausgleichmaßnahme A 3 wurde außerdem so festgesetzt, dass sie auf bereits im Eigentum der Stadt Hildesheim befindlichen Flächen liegt, um eine zügige und gesicherte Realisierung der Maßnahmen selbst und der damit im Zusammenhang stehenden gewerblichen Bauflächen zu ermöglichen.

 

Die von der Landwirtschaftskammer dargestellten Flächen befinden sich hingegen teilweise in Privatbesitz und müssten erst erworben werden. Variante 1 sieht ferner Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Harsum vor. Der Ausgleich sollte hingegen möglichst nah am Ort des Eingriffes sowie auf dem eigenen Gemeindegebiet erfolgen.

 

Des Weiteren wurden noch redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen, die jedoch keine inhaltlichen Auswirkungen auf den Bebauungsplan haben. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist daher nicht notwendig.

Auf Seite 8 der Begründung wurde eingefügt:

 

Ausgleichmaßnahme A 3:

Entlang der Bahnlinien sind die Richtlinien „Landschaftspflege (Grün an der Bahn)“ Nr. 882 ff zu beachten.

 

Auf Seite 9 der Begründung wurde eingefügt:

 

Die Flächen A 1, A 2 und A 4 grenzen an den Verkehrslandeplatz Hildesheim. Daher ist im Hinblick auf die freizuhaltenden Flächen der Flugsektoren eine dauerhafte Kontrolle der Wuchshöhen der Pflanzmaßnahmen durchzuführen.

 

Zum Abschluss des Verfahrens ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen.


Beschlussvorschlag:

 

Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung nicht berücksichtigt.

 

Die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes““ und die Örtliche Bauvorschrift zur 2. Änderung HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. § 84 NBauO in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1.Schreiben der Gemeinde Harsum vom 28.10.2013

2.Schreiben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 18.10.2013

3.Bebauungsplanänderung und Teilaufhebung

4.Entwurfsbegründung

5.Umweltbericht

6.Stellungnahme GTA vom 08.11.2013

7.Schalltechnische Untersuchung

8.Grünordnerischer Fachbeitrag

9.Verkehrsuntersuchung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schreiben der Gemeinde Harsum vom 28.10.2013 (216 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Schreiben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 18.10.2013 (141 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Bebauungsplanänderung und Teilaufhebung (2120 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Entwurfsbegründung (203 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Umweltbericht (207 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Stellungnahme GTA vom 08.11.2013 (82 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Schalltechnische Untersuchung (1136 KB)      
Anlage 9 8 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag (1837 KB)      
Anlage 8 9 öffentlich Verkehrsuntersuchung (1382 KB)      
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