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Sachverhalt:
Aufgrund der Tatsache, dass die bisherigen Überschwemmungsgebietsgrenzen für die Innerste und den Kupferstrang im Stadtgebiet von Hildesheim infolge von Ausbaumaßnahmen und anderen Abflussveränderungen sowie zunehmend auftretender Starkregenereignisse nicht mehr den Gegebenheiten entsprechen, hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Grenzen für ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100) neu ermittelt und nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 115 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) vorläufig gesichert (Nds. Ministerialblatt vom 13.02.2013, Seite 144).
Gem. §§ 76, 77 und 78 WHG in Verbindung mit §§ 115 und 116 NWG ist das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet durch die Untere Wasserbehörde nun per Verordnung bis zum 22.12.2013 festzusetzen.
Nach Beendigung des Anhörungsverfahrens sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch Auslegung des Verordnungsentwurfs kann nunmehr die Festsetzung der Verordnung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Verordnung „Neu-Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Innerste und Kupferstrang“ wird als Verordnung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
1. Verordnungsentwurf
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Verordnungsentwurf (10057 KB) |