Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/470  

Betreff: Neu-Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Innerste und Kupferstrang
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gue, Anke
Federführend:63.3 Umweltangelegenheiten Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Himmelsthür Anhörung
20.11.2013 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Nordstadt Anhörung
21.11.2013 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen     
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Anhörung
26.11.2013 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
27.11.2013 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
02.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ortsrat Itzum-Marienburg Anhörung
03.12.2013 
Sitzung des Ortsrates Itzum-Marienburg zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Ochtersum Anhörung
04.12.2013 
Sitzung des Ortsrates Ochtersum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Verordnungsentwurf  

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Tatsache, dass die bisherigen Überschwemmungsgebietsgrenzen für die Innerste und den Kupferstrang im Stadtgebiet von Hildesheim infolge von Ausbaumaßnahmen und anderen Abflussveränderungen sowie zunehmend auftretender Starkregenereignisse nicht mehr den Gegebenheiten entsprechen, hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Grenzen für ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100) neu ermittelt und nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 115 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) vorläufig gesichert (Nds. Ministerialblatt vom 13.02.2013, Seite 144).

 

Gem. §§ 76, 77 und 78 WHG in Verbindung mit §§ 115 und 116 NWG ist das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet durch die Untere Wasserbehörde nun per Verordnung bis zum 22.12.2013 festzusetzen.

 

Nach Beendigung des Anhörungsverfahrens sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch Auslegung des Verordnungsentwurfs kann nunmehr die Festsetzung der Verordnung erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Verordnung „Neu-Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Innerste und Kupferstrang“ wird als Verordnung beschlossen.



Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1. Verordnungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verordnungsentwurf (10057 KB)      
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