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Sachverhalt:
Mit einer Nachtabsenkung lässt sich das vom Rat angestrebte Sparvolumen nicht leisten, hierzu bedarf es einer Nachtabschaltung.
Begründung:
Die Hildesheimer Beleuchtung ist derzeitig wie folgt geschaltet:
-vom Einsetzen der Abenddämmerung bis 20.00 Uhr: volle Beleuchtung
-von 20.00 Uhr bis Abschluss der Morgendämmerung: reduzierte Leistung 150 W => 100 W, 100 W => 70 W, 70 W => 50 W (s.g. Halbnachtschaltung).
Eine stärkere Leistungsreduzierung ist aus technischen Gründen nicht umsetzbar.
Eine komplette Außerbetriebnahme z.B. jeder zweiten oder dritten Leuchte, wie sie bereits im Rahmen der Erörterung der Bürgeranregungen zum Zukunftsvertrag erwogen und verworfen wurde, wird verwaltungsseitig mit Nachdruck aus Verkehrssicherungsgründen zurückgewiesen.
Hintergrund ist, dass die einschlägigen Normen für die Straßenbeleuchtung nicht nur Vorgaben für die Beleuchtungsstärke machen, sondern auch hinsichtlich der Gleichmäßigkeit der Straßenbeleuchtung. Würden aus der „Beleuchtungskette“ einzelne Elemente ausgeschaltet, führte dieses aufgrund fehlender Gleichmäßigkeit der Beleuchtung zu sehr kritischen Hell-/Dunkelfeldern, die bedingt durch die Umstellungsträgheit des menschlichen Auges negativ für die Sicherheit zu bewerten sind. Hierdurch würde das Verkehrsrisiko für Kraftfahrer, Fußgänger und Radfahrer steigen. Auf das ggf. entstehende Haftungsrisiko der Stadt wird hingewiesen (vgl. Informationsschreiben des Städtetages vom 15.07.2005 [Anlage]).
Im Übrigen führte eine derartige dauerhafte Außerbetriebnahme einzelner Beleuchtungsstandorte dazu, das einerseits die hierfür direkt erhaltenen Fördermittel aus der energetischen Erneuerung zurückgezahlt werden müssten und andererseits zu befürchten ist, dass auch für die restlichen Fördermittel Rückzahlungsverpflichtungen entstünden, weil die verbleibende Beleuchtung nicht mehr der DIN und somit den einschlägigen Regeln der Technik genügte, deren Einhaltung aber Voraussetzung für den Erhalt der Förderung war.
Im Weiteren wird daher dargestellt, wie sich eine temporäre Komplettabschaltung der Hildesheimer Straßenbeleuchtung darstellt.
Die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung werden aktuell mit rd. 860.000 EUR jährlich veranschlagt. Im langjährigen Mittel wird die Straßenbeleuchtung jährlich mit ca. 4.000 Betriebsstunden betrieben. Hieraus errechnen sich stündliche Energiekosten in Höhe von 215 EUR.
Um ein Einsparziel in Höhe von 100.000 EUR zu erzielen, müsste die Straßenbeleuchtung stadtweit folglich für eine Gesamtdauer von 465 Stunden, d.h. für rd. 1,3 Stunden/Tag abgeschaltet werden.
Beschlussvorschlag:
Eine Nachtabsenkung bzw. Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung wird abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
1. Informationsschreiben des Städtetages
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Informationsschreiben des Deutschen Städtetages (828 KB) |
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