Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/495  

Betreff: Bebauungsplan HW 316 "An der Pappelallee"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Husch, Sven
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Anhörung
26.11.2013 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan  
Konzeptstudie - Entwicklungsgebiet Pappelallee  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts Hildesheim 2020 wurden am 14.05.2007 vom Rat der Stadt Hildesheim Entwicklungsleitlinien beschlossen. Als eines von drei Leitlinien der Stadtentwicklung wurde die Integration und somit die Konzentration auf eine verstärkte Innenentwicklung hervorgehoben. Die Revitalisierung von innerstädtischen Brachen ist ein Schlüsselprojekt für die Realisierung dieses Leitziels.

 

Für das in integrierter städtischer Lage befindliche, ehemalige Gelände des Sportvereins DJK Blau-Weiß sowie die angrenzenden Flächen bis zur Elzer Straße wurde im Jahr 2007 erstmals ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept im Hinblick auf die Aufnahme in das Förderprogramm des Bundes und des Landes „Stadtumbau West“ erstellt. Die Fläche eignet sich insbesondere für eine Kombination von Wohnen, Dienstleistungen, infrastrukturellen Angeboten, gewerblichen Nutzungen und Grünflächen. Seit dem 28.04.2008 ist das ehemalige Sportgelände zusammen mit dem westlich angrenzenden Phoenixgelände einschließlich der Wohnbebauung bis zur Elzer Straße als Fördergebiet in das Programm Stadtumbau West aufgenommen.

 

Zur Nachnutzung der ehemaligen Sportfläche im Kontext mit den angrenzenden Bereichen wurde eine Konzeptstudie vom Büro ANP in Kassel erarbeitet (Stand Oktober 2010), die u.a. verschiedene Varianten für die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Sportgeländes darstellt und Ausgangspunkt für die Entwicklung des Bebauungsplans sein soll. Aufbauend auf diesen ersten Ideen soll im Jahr 2014 das städtebauliche Konzept für das Areal erarbeitet werden, auf dessen Grundlage dann die inhaltliche Ausarbeitung des Bebauungsplans erfolgt.

 

Durch die Aufwertung des Wohnumfeldes und die Schaffung eines größeren Angebotes aus einem Mix an verschiedenen Wohnformen mit u.a. barrierefreien Wohnungen für eine zunehmend älter werdende Gesellschaft, soll mit diesem Impulsprojekt beispielhaft auf die vorherrschende demografische Entwicklung reagiert werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird eingeleitet, um im Anschluss an die Kieselrotsanierung möglichst kurzfristig die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung zu schaffen. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich bereits als Wohnbaufläche bzw. gemischte Baufläche dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

- städtebauliche Neuordnung der ehemaligen Sportfläche


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans HW 316 „An der Pappelallee“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1. Übersichtsplan

2. Konzeptstudie – Entwicklungsgebiet Pappelallee

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (216 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Konzeptstudie - Entwicklungsgebiet Pappelallee (11075 KB)      
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