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Vorlage - 13/538  

Betreff: Entwicklungsperspektive Almstortunnel
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Hoffmann, Michael
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 06.11.2013 wurde seitens der Politik gefordert, Alternativen inkl. einer Betrachtung der finanziellen Auswirkungen zu einer möglichen Schließung des Almstortunnels bereits im Jahr 2014 vorgelegt zu bekommen.

 

Der im Jahr 1972 gebaute Almstortunnel weist eine Fülle von baulichen, funktionalen und städtebaulichen Mängeln auf.

Der aktuelle vorläufige Bauwerksbericht nach DIN 1076 vom Oktober 2013 beschreibt umfangreiche technische Schadenssituationen an den Treppenanlagen, Geländern, Brüstungen, Absturzsicherungen, Absperreinrichtungen, Bodenbelägen, Gehwegplatten, Entwässerungseinrichtungen, Sehbehindertenleitmarkierungen, Beleuchtung etc. Hieraus wird allein bereits aus technischer Sicht zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht zeitnah dringendstes Handlungserfordernis ausgelöst. Neben diesen technischen Defiziten existieren schwere optische und städtebauliche Mängel, die nicht zuletzt mit Blick auf das Stadtjubiläum als unverträglich zu bewerten sind.

 

Der Netto-Restbuchwert zum Stand 01.01.2014 beläuft sich auf rd. 90.000 EUR. Die Mieteinnahmen der Stadt sind mit jährlich rd. 16.000 EUR zu beziffern. Die laufenden Betriebsaufwendungen liegen bei rd. 10.000 EUR/Jahr.

 

Der Finanzaufwand für die Beseitigung der technischen und optischen Mängel wäre – je nach gestalterischem Standard – auf mindestens 300.000 EUR zu beziffern, so dass der gegenwärtige Zustand als wirtschaftlicher Totalschaden zu bewerten ist.

 

Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine Sanierung und ein Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht darstellbar und insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzvorgaben des Zukunftsvertrages auch nicht leistbar, so dass eine Schließung des Tunnels unvermeidbar ist.

 

Hierzu gibt es letztendlich nur eine technisch vertretbare Alternative, nämlich das Abnehmen der Tunneldecke, der Abbruch der Tunnelwände bis zu einer Medienfreiheit und das Verfüllen des Tunnels inkl. Herstellung eines Fahrbahnoberbaues im Bereich der B 1.

 

Aus dieser Gesamtmaßnahme, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Bernwardstraße im Haushaltsplanentwurf 2014 ab 2016 im Volumen von rd. 500.000 EUR veranschlagt ist, weil hierbei auch der Querungsbereich der B 1 optisch an die Gestaltung der Bernwardstraße angepasst werden könnte, kann als Sofortmaßnahme folgendes Bauprogramm herausgelöst und vorgezogen in 2014 aus dem Aufwandshaushalt finanziert werden, wenn die hierfür notwendigen Mittel in 2014 in Höhe von 200.000 EUR zusätzlich zu der bisherigen Veranschlagung beim Produktkonto 5410100.4212000 bereitgestellt werden.

 

  • Ausbau der Treppen- und Rolltreppenanlagen
  • Abmauern der Tunnelöffnungen
  • Abbruch der oberirdischen Brüstungen
  • Verfüllen der Treppenlöcher und Befestigung mit den aus den Fußgängerzonen vorgegebenen Pflastermaterialien
  • Versetzen des Buswartehäuschens

 

Hierdurch würden einerseits die optischen Voraussetzungen für ein angemessenes Erscheinungsbild für das Stadtjubiläum geschaffen und andererseits auch die im Prüfbericht genannten sicherheitsrelevanten Mängel beseitigt werden können.

 

Die Baudurchführung ab Sommer 2014 und Fertigstellung im Herbst 2014 wäre auch mit Blick auf das erforderliche straßenrechtliche Einziehungsverfahren und Kündigung der Mieter leistbar.

 

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. In Anbetracht des avisierten Baubeginns empfiehlt sich eine sofortige Kündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Baubeginns, um den Händlern einen längst möglichen Zeitraum für die Suche nach alternativer Unterbringung zu sichern.

 

Da sich vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der bisher geplante Mittelansatz für die Straßenunterhaltung um 250.000 Euro erhöhen wird, ist die Finanzierung als gesichert zu betrachten.


Anlage/n:

 

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