Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/338  

Betreff: Erlass der Haushaltssatzung 2013, beschlossene Änderungsanträge des Rates
hier: 13/094, Nr. 35, Produkt 57301 Bauhof: Zeitnahe Räumung der städtischen Radwege bei Schnee und Eis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hoffmann, Michael
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
25.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
06.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
25.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
06.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.11.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgestellt   
16.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Da der Straßenwinterdienst straßenrechtlich zur Reinigung gehört, ist der Haushaltsbeschluss dem Produkt 54501 „Straßenreinigung“ zuzuordnen.

 

Die Stadt Hildesheim unterhält derzeit insgesamt rd. 149 km Radwegnetz in nicht zusammenhängenden Streckenabschnitten (straßenbegleitende Radwege: rd. 2 km, straßenbegleitende Rad-/Gehwege: rd. 72 km, selbstständige Rad-/Gehwege: rd. 75 km).

 

Die Wahrnehmung der vom Rat beschlossenen neuen und bisher nicht erfüllten freiwilligen Aufgabe erfordert zusätzliche Ressourcen in Form von 2 Mitarbeitern und zwei Fahrzeugen, um das Radwegenetz innerhalb eines Tages abarbeiten zu können (mittl. Räumgeschwindigkeit 20 km/h).

 

Diese zusätzlichen Ressourcen lösen feste und vom Verlauf eines Winters unabhängige Folgekosten in Höhe von rd. 85.000 EUR für Personal (2 x EG 5) und rd. 37.000 EUR für Fahrzeug-/Geräteausstattung (2 x Multicar FUMO) aus. Diese fixen Folgekosten addieren sich somit auf rd. 122.000 EUR jährlich.

Witterungsabhängig entstehen weitere, nicht kalkulierbare Folgekosten für Streumittel sowie für evtl. notwendigen Abtransport von Schnee.

 

Aufgrund der Deckelung der Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit den Ratsbeschlüssen zum Zukunftsvertrag konnten diese notwendigen Ressourcen von der Verwaltung bisher weder im Ergebnis- noch im Investitionshaushalt veranschlagt werden. Der Finanzaufwand wäre auch nicht umlagefähig, so dass der Aufwand nicht zu refinanzieren ist.

 

Die Refinanzierungsidee in der Ratsvorlage 13/094, nämlich im Gegenzug die in 2012 beschlossene Pauschalkürzung beim Produkt Bauhof (die aber tatsächlich nicht realisierbar ist (1) und im Gesamtbudget zu Lasten des Straßenbauhaushalts aufgefangen werden muss) in Höhe von 54.000 EUR künftig zu verzichten, löst das Finanzierungsproblem der neuen freiwilligen Leistung nicht.

 

(1) Begründung:

Die Ausgabelast für das Produkt Bauhof wird neben der Veranschlagung für das Bauhofpersonal im Wesentlichen durch die Ausgabe für folgende Produktkonten geprägt:

-        4232000 Leasing: 35.100 EUR, für die Erfüllung der laufenden vertraglichen Verpflichtungen

-        4251000 Haltung v. Fzg. Und Geräten: 68.000 EUR, für die Beschaffung von Kraft- und Schmierstoffen, Reparaturen, Wartungen, Fahrzeug- und Gerätepflege, Steuern, Versicherungen, TÜV etc.

-        4261000 besond. Aufwendungen für Beschäftigte: 10.000 EUR, für Dienst- und Schutzkleidung für das Bauhofpersonal, Fortbildung etc.

-        4281000 Verbrauch und Erwerb von Vorräten: 165.000 EUR für die Beschaffung von Baustoffen, Schüttgütern, Platten, Pflastersteine, Borde, Asphaltmischgut, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, etc.

Eine Reduzierung dieser Ansätze ist deshalb nicht möglich, weil hierdurch unmittelbar in die Einsatz- und Betriebsfähigkeit des Bauhofs eingegriffen würde. Da es sich hierbei um Aufwendungen handelt, die mittelbar zur Erfüllung der straßengesetzlichen Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht dienen, können sie auch aus rechtlicher Sicht nicht zum Ausgleich für eine freiwillige Leistung verwendet werden.

 

 

Nach der Straßenrechtskommentierung „Wendrich“ sowie der einschlägigen Rechtsprechung genießt der Winterdienst auf Straßen und Gehwegen eine höhere rechtliche Priorität als der Winterdienst auf Radwegen.

Vor diesem Hintergrund kann eine Verlagerung der Winterdienstaktivitäten zu Lasten des bisherigen Winterdienst-Leistungsspektrums und zu Gunsten der Radwege aus haftungsrechtlichen Gründen nicht empfohlen werden. Im Übrigen wäre die Straßenreinigungssatzung zu ändern, die Gebührenansätze für die Wintereinigung der Fahrbahnen wären zu reduzieren.

 

Dass es sich bei dem Winterdienst auf Radwegen um eine freiwillige Leistung handelt, wird auch durch die Rechtsprechung (vgl. beispielsweise OLG Celle 9 U 104/00, LG Osnabrück 1 O 2861/02, OLG Oldenburg 6 U 150/02) ausreichend belegt.

 

Aufgrund der Kollision des Haushaltsbegleitbeschlusses 13/094 mit den Beschlüssen zum Zukunftsvertrag, der fehlenden Finanzierungsperspektive wird – zumindest für die Dauer der Laufzeit des Zukunftsvertrages - folgende Beschlussempfehlung gemacht.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ratsbeschluss zur Vorlage 13/094, lfd. Nr. 35: „Änderung der Produktbeschreibung: Produktbeschreibung/Leistungen: Neu: Zeitnahe Räumung der städtischen Radwege bei Eis und Schnee“ wird ersatzlos aufgehoben.

 



Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

 

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