Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/497  

Betreff: Aus- und Umbau der nördlichen Steingrube und der südlichen Katharinenstraße
- Freigabe der Haushaltsmittel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fricke, Christiane
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Stadtumbaus West „Oststadt“ sollen auch die nördliche Steingrube und die südliche Katharinenstraße grundhaft aus- und umgebaut werden. Ziel ist eine effektivere Ausnutzung und Verteilung des vorhandenen Straßenraumes, eine deutliche Verbesserung im Verkehrsablauf und dadurch bedingt eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Realisierung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2014 vorgesehen.

 

Die Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 25.09.2013 als auch dem Ortsrat Oststadt/Stadtfeld am 18.09.2013 vorgestellt. Der Entwurf wurde grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verkehrsflächen sind in einem technisch schlechten Zustand, so dass eine grundlegende Sanierung dringend erforderlich ist. Die vorgefundene Bauweise und deren Oberbau entsprechen nicht dem heutigen technischen Regelwerk. Die Gliederung des Verkehrsraumes ist mangelhaft.

 

Durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch sind über die Jahre hinweg Unebenheiten und Schäden entstanden. Die Fahrbahn weist Flickstellen und Sackungen auf, die zu erheblicher Pfützenbildung führen. Die Entwässerung ist als unzureichend einzustufen. Die vorhandenen Stellplätze sind teilweise in ungebundener Schotterbauweise hergestellt.

 

Die Ursache für die Schäden liegt im Wesentlichen in der ungenügenden Tragfähigkeit und nicht ausreichender Frostsicherheit des Oberbaues begründet.

 

Im Rahmen des Vollausbaus wird der gesamte Straßenraum neu aufgeteilt, räumlich und funktionell verändert sowie an die Verkehrssituation angepasst.

 

Durch die Umgestaltung werden die unzureichenden Verhältnisse im Straßenraum beseitigt, die überdimensionierte Fahrbahnbreite wird auf das für die entsprechende Straßenkategorie notwendige Maß zugunsten von beidseitigen Stellplätzen reduziert. Daraus resultiert auch eine Erhöhung der Anzahl der Stellplätze. Die Fahrbahn erhält einen ebenen, leisen Asphaltbelag sowie eine verbesserte Entwässerung.

 

Die ca. 40 Jahre alte Straßenbeleuchtung entspricht nicht den heutigen Anforderungen und wird durch moderne Zylinderleuchten ersetzt. Dadurch wird die Beleuchtungsanlage auf das gemäß DIN 13201 „Ortsfeste Verkehrsbeleuchtung“ erforderliche Beleuchtungsniveau angepasst und ist mit einem niedrigen Energieverbrauch verbunden.

 

Diese Ausbaumaßnahmen lösen eine Beitragspflicht für die Anlieger nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Hildesheim (Straßenausbaubeitragssatzung) in der zurzeit gültigen Fassung aus, da es sich hierbei insgesamt um eine Verbesserung der öffentlichen Anlage handelt.

 

Des Weiteren hat die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) vor den Straßenbaumaßnahmen die Sanierung des Mischwasserkanals und die Erneuerung der Hausanschlussleitungen vorgesehen.

 

In § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung wird im Rahmen der sogenannten Vorteilsbemessung der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand geregelt. Maßgebend für die Einstufung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht, also nach Ende der Ausbaumaßnahmen.

 

Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme, die den öffentlichen Straßenraum betreffen, belaufen sich auf ca.1.038.000,-- € brutto.

 

Durch den Abzug des nicht beitragsfähigen Aufwandes (z.B. Kosten für den Ausbau der südlichen Stellplätze an der nördlichen Steingrube einschl. Grün, Flächen, die dem Ausbau westliche Steingrube zuzuordnen sind) verringert sich das Kostenvolumen auf ca. 785.000,00 €.

 

Nach dem Ausbau ist der o.a. Straßenzug der Funktion entsprechend dem Straßentyp des § 4 II Nr. 2 der Satzung zuzuordnen und als „Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr“ einzustufen. Dementsprechend beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand:

 

Teileinrichtung:

Beitragsf. Aufwand

Anteil Anlieger %

Anteil Anlieger €

Fahrbahn

165.142,25 €

40 %

66.056,90 €

Parken

103.559,75 €

70 %

72.491,83 €

Gehwege/Grün

294.406,00 €

60 %

176.643,60 €

Entwässerung/Beleuchtung

221.518,50 €

50 %

110.759,25 €

 

784.626,50 €

 

425.951,58 €

 

Auf die Anlieger entfällt somit ein Anteil von rd. 54,29 %.

 

Beitrag pro m² Grundstücksfläche:

3 Vollgeschosse42,25 €/m²

4 Vollgeschosse 49,30 €/m²

5 Vollgeschosse56,34 €/m²

2 Vollgeschosse

und Artzuschlag52,82 €/m²

 

Die Anlieger werden am 26.11.2013 über die geplante Aus- und Umbaumaßnahme sowie die beitragsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen einer Anliegerversammlung informiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.



Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel für die Straßenausbaumaßnahme nördliche Steingrube und südliche Katharinenstraße werden aus dem Produktkonto 5410100/0960000 freigegeben. Die Maßnahme wird in 2014 kassenwirksam.


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1. Übersichtsplan

2. Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (168 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (152 KB)      
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