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Vorlage - 13/498  

Betreff: Bebauungsplan HM/OS 139 "Bei Vier Linden"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Husch, Sven
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Anhörung
26.11.2013 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
27.11.2013 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt ungeändert beschlossen   
Ortsrat Ochtersum Anhörung
04.12.2013 
Sitzung des Ortsrates Ochtersum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
04.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan  
Begründung  
Grünordnerischer Fachbeitrag  
Schalltechnisches Gutachten  
Verträglichkeitsgutachten Einzelhandel  

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.07.2011 wurde ein Beschluss zur Änderung der Zielsetzung des Bebauungsplans HW/OS 311 „Innerste-Aue“ gefasst.

 

Als vorgezogener Teil des im Aufstellungsverfahren befindlichen Gesamtplans wurde beschlossen, dass neben dem Ziel, die Innerste weitest möglich von Bebauung freizuhalten, ausnahmsweise im Bereich Lucienvörder Allee / Vier Linden ein Einzelhandelsstandort für die Nahversorgung in Übereinstimmung mit dem „Verträglichkeitsgutachten zur Ansiedlung von Einzelhandel in Hildesheim West am Standort Vier Linden“ (der CIMA Beratung und Management GmbH vom 05.05.2010) entwickelt werden kann. Durch das Vorhaben soll die Nahversorgungssituation in diesem Bereich verbessert werden und der Übergang zwischen Innenstadt und Steinberg als wichtige Grünverbindung optisch und strukturell aufgewertet werden.

 

Die Lage und die verkehrliche Erschließung eines solchen Vorhabens beeinflussen die Qualität des Eingangsbereichs in das Naherholungsgebiet der Innerste-Aue und bieten die Chance diesen zu strukturieren. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für einen städtebaulich geordneten, funktionalen und attraktiven Zugang zum Naherholungsgebiet Innerste-Aue. Die Entwicklung des Gebietes wird insoweit gesteuert, dass sie den besonderen Nutzungsansprüchen des Einzelhandelsstandortes als auch des Naherholungsraums gerecht wird. Dabei sind insbesondere die baulichen Anlagen in Größe und Gestaltung in die landschaftliche Situation angemessen einzubinden. Durch die Festsetzung von entsprechender Begrünung wird der Zugang zur Innerste-Aue gekennzeichnet.

 

Zu diesem Bebauungsplan wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Hierzu ist eine Anpassung des Einzelhandelskonzeptes von 2008 notwendig. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 05.02.2014 gefasst werden.



Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans HM/OS 139 „Bei Vier Linden“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1. Bebauungsplan

2. Begründung

3. Grünordnerischer Fachbeitrag

4. Schalltechnisches Gutachten

5. Verträglichkeitsgutachten Einzelhandel

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan (1176 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (297 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag (4179 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Schalltechnisches Gutachten (3572 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Verträglichkeitsgutachten Einzelhandel (2569 KB)      
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