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Sachverhalt:
Für die bislang durch die Deutsche Post genutzten Grundstücksflächen östlich des Bahnhofsplatzes besteht als Folge der Verlagerung großer Teile des Postbetriebes ein Nachnutzungserfordernis. Die Grundstücke sollen in Ergänzung der Blockrandstrukturen städtebaulich entwickelt und unter Berücksichtigung der Nachbarschaft neuen Nutzungen zugeführt werden.
Die Flächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Hildesheim als Mischbauflächen (M) oder als Wohnbauflächen (W) dargestellt. Die Grundstücksflächen werden teilweise von dem Bebauungsplan HM 32 erfasst. Die übrigen Flächen sind nicht beplant. Die Festsetzung der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“ im rechtsverbindlichen Bebauungsplan HM 32 stammt aus dem Jahr 1972 und steht der aktuell beabsichtigten Entwicklung entgegen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans HM 32.4 „Bahnhofsplatz Ost“ soll eine Nachnutzung der Flächen ermöglicht werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:
- Revitalisierung der Flächen durch kern- und wohngebietstypische Nachnutzungen
- Schließung der Blockrandstrukturen durch Ersatz oder Ergänzung der vorhandenen Gebäude
- Schaffung von Einstellplätzen
Die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB - beschleunigtes Verfahren) sind gegeben. Dies ermöglicht es, die Vereinfachungen des § 13 Abs. 3 BauGB in Anspruch zu nehmen, wonach von einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und einem Umweltbericht (§ 2a BauGB) abgesehen wird und die umweltrelevanten Belange in der Begründung zum Bebauungsplan behandelt werden. Die Verfahrensschritte nach den §§ 3 und 4 BauGB sollen aus Gründen der Planungssicherheit vollständig durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HM 32.4 „Bahnhofsplatz Ost“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Von einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und einem Umweltbericht (§ 2a BauGB) wird abgesehen.
Die Öffentlichkeit ist über die Planungen und deren Auswirkungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung möglichst frühzeitig zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
1. Geltungsbereich
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich (42 KB) |