Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung nicht berücksichtigt.
Die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes““ und die Örtliche Bauvorschrift zur 2. Änderung HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. § 84 NBauO in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
04.12.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung nicht berücksichtigt.
Die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes"" und die Örtliche Bauvorschrift zur 2. Änderung HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. § 84 NBauO in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
16.12.2013 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 25 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung nicht berücksichtigt.
Die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes"" und die Örtliche Bauvorschrift zur 2. Änderung HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. § 84 NBauO in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.