Die Aufstellung des Bebauungsplans HM32.4„BahnhofsplatzOst“ wird gem. §2Abs.1 BauGB i.V.m. §13aBauGB beschlossen. Von einer Umweltprüfung (§2Abs.4BauGB) und einem Umweltbericht (§2aBauGB) wird abgesehen.
Die Öffentlichkeit ist über die Planungen und deren Auswirkungen gem. §3 Abs.1BauGB durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung möglichst frühzeitig zu unterrichten.
27.11.2013 - Ortsrat Stadtmitte/Neustadt
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HM 32.4 „Bahnhofsplatz Ost" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Von einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und einem Umweltbericht (§ 2a BauGB) wird abgesehen.
Die Öffentlichkeit ist über die Planungen und deren Auswirkungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung möglichst frühzeitig zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
04.12.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HM 32.4 „Bahnhofsplatz Ost" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Von einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und einem Umweltbericht (§ 2a BauGB) wird abgesehen.
Die Öffentlichkeit ist über die Planungen und deren Auswirkungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung möglichst frühzeitig zu unterrichten.