Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HW 316 „An der Pappelallee“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HW 316 „An der Pappelallee" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig