Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hildesheim ist sich der Bedeutung des 1200-jährigen Stadtjubiläums für die Stadt Hildesheim bewusst.
1. Finanzierungsanteil 2013
Für das Haushaltsjahr 2013 werden 125.000 € überplanmäßig zur Finanzierung des Stadtjubiläums 2015 zur Verfügung gestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus dem Produkt 3670004 und dem Konto 4318000 des Dezernates D.
(Die in diesem Produkt dargestellte Summe war eingeplant für die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle. Die Finanzierung erfolgt aufgrund der Übertragung der Aufgaben der Jugendhilfe seit 01.01.2013 durch den LK Hildesheim. Andere Beratungsstellen etc. sind von diesem Deckungsvorschlag nicht betroffen.)
Die Auszahlung erfolgt an Hildesheim Marketing zur Finanzierung des Büros 1200. Der Gesamtetat 2013 für das Stadtjubiläum 2015 beträgt somit 200.000 €.
2. Finanzierungsanteil 2014
Für das Haushaltsjahr 2014 werden gemäß des Wirtschaftsplanes der Hildesheim Marketing GmbH für die Sparte Büro 1200 – Finanzierung des Stadtjubiläums 2015 250.000 € benötigt.
Für das Haushaltsjahr 2014 werden 250.000 € zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt durch die Streichung des nicht mehr benötigten Ansatzes im Produkt 3670004 und dem Konto 4318000 des Dezernates D (Erziehungsberatungsstelle, siehe 2013).
Die Auszahlung erfolgt an Hildesheim Marketing zur Finanzierung des Büros 1200. Der Gesamtetat 2014 für das Stadtjubiläum 2015 beträgt somit 250.000 €.
3. Finanzierungsanteil 2015
Für das Haushaltsjahr 2015 werden gemäß des Wirtschaftsplanes der Hildesheim Marketing GmbH für die Sparte Büro 1200 – Finanzierung des Stadtjubiläums 400.000 € benötigt. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 über die Mehrerträge, die die Stadt aufgrund des Zensusergebnisses aus Schlüsselzuweisungen erwartet. Nach Vorliegen der endgültigen Bescheide wird die Finanzierung in der Finanzplanung zum Haushalt 2014 ff. dargestellt und somit transparent gemacht.
4. Allgemeine Regelungen
Für die Jahre 2014 und 2015 erwartet die Stadt Hildesheim Drittmittel (Fördermittel und Sponsoring) in mindestens der gleichen Höhe, wie als städtischer Zuschuss gewährt wird.
Die Finanzierung des Stadtjubiläums stellt eine freiwillige Leistung der Stadt dar. Die Verpflichtungen aus dem Zukunftsvertrag bzgl. der freiwilligen Leistungen werden durch diese zusätzlichen Zahlungen nicht gefährdet.
Sollten bei der Akquirierung von Drittmitteln durch Hildesheim Marketing Finanzierungslücken entstehen, gehen diese nicht zulasten der Stadt sondern würden zum Abschmelzen des Gesamtprogramms führen.
Die Verwaltung stellt bis zum nächsten Gremienlauf nach der Sommerpause das Gesamtpaket aller notwendigen Beschlüsse für die Realisierung und Finanzierung des Stadtjubiläums über Hildesheim Marketing fertig. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anpassung von Gesellschaftervertrag und Betrauungsakt sowie die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel zur Sicherstellung der Liquidität der Marketing GmbH. Die Sicherstellung der Liquidität kann ebenfalls aus den unter 1. und 2. angesprochenen, nicht mehr benötigten, Konten erfolgen.