|
|
Sachverhalt:
In der Regel wird die Gemeindewahlleitung kraft der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) durch den Oberbürgermeister als Wahlleiter und seinem allgemeinen Vertreter als stellv. Wahlleiter wahrgenommen. Bei dieser „geborenen“ Regelung ist ein zusätzlicher Beschluss der Vertretung (Rat) nicht erforderlich.
Die Wahlleitung bei der Stadt Hildesheim wird derzeit vom Oberbürgermeister und seinem allgemeinen Vertreter nach dieser „geborenen“ Regelung ausgeübt.
Abweichend davon kann die Vertretung gem. § 9 Abs. 2 NKWG andere im Wahlgebiet wahlberechtigte Personen oder Bedienstete der Gemeinde für die Gemeindewahlleitung und die stellvertretende Gemeindewahlleitung berufen. Hierzu ist ein Ratsbeschluss notwendig.
Am 22. September 2013 findet die Wahl einer Oberbürgermeisterin bzw. eines Oberbürgermeisters (Direktwahl) in der Stadt Hildesheim statt. Der jetzige Hauptverwaltungsbeamte hat am 13.06.2013 seine Kandidatur zur Direktwahl erklärt, so dass er die Funktion eines Wahlleiters nicht weiter ausüben darf. In diesem Falle würde auch der allgemeine Vertreter nicht an dessen Stelle rücken sondern es hätte die Vertretung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl einen (neuen) Wahlleiter nach § 9 Abs. 2 NKWG zu berufen.
Hierbei bliebe es der Vertretung freigestellt, ob sie nur die Position des Wahlleiters neu festlegt und es bei der Stellvertretung bei der jetzigen „geborenen“ Regelung belässt oder ob sie beide Funktionen neu berufen will.
Um eine geordnete Wahlvorbereitung einschließlich der Sitzungsleitung des Gemeindewahlausschusses zu gewährleisten, wird empfohlen, dass die Vertretung von ihrer Berufungskompetenz des § 9 Abs. 2 NKWG Gebrauch macht und die Gemeindewahlleitung wie folgt neu besetzt:
Gemeindewahlleiterin für die Stadt Hildesheim ist
Frau Stadtkämmerin Antje Kuhne
Markt 2 (Rathaus), 31134 Hildesheim
Stellvertretender
Gemeindewahlleiter für die Stadt Hildesheim ist
Herr Stadtrat Dirk Schröder
Markt 2 (Rathaus), 31134 Hildesheim
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein | |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|