Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/216  

Betreff: Personalkostenbudget
hier: Einstellung von neun Brandmeister-Anwärterinnen und -Anwärtern in das Beamtenverhältnis auf Widerruf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nestmann, Jan
Federführend:11.1 Personal Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
10.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
24.06.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   
Anlagen:
Übersicht Personalkostenbudget  

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Anpassung der Opt-Out-Vergütungssätze an die gesetzlich vorgesehene Höhe und der damit einhergehenden sinkenden Bereitschaft der Beamten, am Opt-Out-Modell teilzunehmen, hatte der Rat der Stadt Hildesheim in seiner Sitzung vom 17.12.2012 (vgl. Vorlage-Nrn. 12/354 und 12/354-1) u. a die Einrichtung von fünf zusätzlichen Stellen im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst beschlossen. Gleichzeitig hat er eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung von fünf Feuerwehrbeamtinnen bzw. Feuerwehrbeamten (Bes.Gr. A 7 BBesG) im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 erteilt.

 

Die von der Verwaltung seinerzeit vorgeschlagene Anhebung des gedeckelten Personalkostenbudgets wurde nicht beschlossen.

 

Das erforderliche ausgebildete Personal konnte trotz intensiver Bemühungen bislang am Markt nicht rekrutiert werden. Selbst die zuletzt vorgenommenen Einstellungen genügten nicht, um alle plan- und außerplanmäßigen Personalabgänge bei der Berufsfeuerwehr zu ersetzen.

 

Es wurde daher entschieden, zum 01.09.2013 neun Brandmeister-Anwärterinnen und -Anwärter zur Ausbildung in den Dienst der Stadt Hildesheim einzustellen. Die Brandmeister-Anwärterinnen und -Anwärter durchlaufen einen 2-jährigen Vorbereitungsdienst.

 

Durch die Einstellung der neun Brandmeister-Anwärterinnen und -Anwärter ergibt sich ein jährlicher Personalkostenmehraufwand von insgesamt ca. 180.000,-- (inkl. Besoldungssteigerungen und Feuerwehrzulage).

 

Der Personalkostenmehraufwand kann in dem zurzeit auf 52.880.400,-- gedeckelten Personalkostenbudget (vgl. Anhang) nicht aufgefangen werden.

 

Die Höhe des nach der zweijährigen Ausbildung entstehenden Personalkostenmehraufwands ist dann abhängig von dem konkret notwendigen Personalbedarf unter Berücksichtigung eventueller Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes und ggf. weiterer, erforderlich gewordener Einstellungen von Brandmeister-Anwärterinnen und Anwärtern.

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Ausbildung von neun Brandmeister-Anwärterinnen und Anwärtern wird das gedeckelte Personalkostenbudget im Jahr 2013 um 60.000,-- und ab dem Jahr 2014 um weitere 120.000,-- angehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Übersicht Personalkostenbudget

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht Personalkostenbudget (5 KB)      
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