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Sachverhalt:
Zu den im Rahmen des Bürgerhaushalts unterbreiteten Vorschlägen (Vorlage 12/479) wird wie folgt Stellung genommen:
1. Demokratische Schule
Weltweit gibt es rund 200 Demokratische Schulen, größtenteils in USA und Israel.
In Deutschland gibt es nur wenige derartige Schulen, z.B. in München, Berlin und Hamburg.
Die älteste Demokratische Schule ist die Summerhill-Schule in England (gegründet 1921).
Die Sudbury Valley School entstand 1968 in Massachussetts/USA und hat heute rund 200 Schüler. Wie in Summerhill sind freies Lernen und Basisdemokratie die zwei wichtigsten pädagogischen Grundlagen. Anders als das englische Vorbild war Sudbury von Anfang an als Ganztagsschule, nicht als Internat konzipiert.
Basisdemokratisch organisiert sind sowohl die europäischen Sudbury-Schulen, die sich ausdrücklich an das US-Vorbild anlehnen, als auch die rund 90 Freien Alternativschulen (etwa die Freie Schule Leipzig, die Freie Schule Frankfurt und die Netzwerk-Schule in Berlin). Dagegen sind in Deutschland nur wenige Sudbury-Schulen zugelassen, darunter die Neue Schule Hamburg. In mehreren anderen Städten gibt es allerdings Gründungsgruppen. Genau wie Waldorf- und Montessori-Schulen zählen Demokratische Schulen als Reformschulen. In der Regel sind sie Ganztagsschulen.
An einer Demokratischen Schule gibt es keinen für alle Schüler verbindlichen Lehrplan, kein Sitzenbleiben, keine Noten und keine Leistungstests. Der Schulabschluss muss durch die Teilnahme an den staatlichen Abschlussprüfungen (externe Prüfer) erworben werden.
Derzeit gibt es diese Schulform in Deutschland nur als Privatschule. Das niedersächsische Schulgesetz lässt aber derzeit keine Demokratische Schule zu. In der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Koalition 2013 – 2018 gibt es auch keine Pläne, diese Schulform zuzulassen.
Da Hildesheim ein sehr breit gefächertes Schulangebot verschiedener Träger hat und auch mit der Waldorfschule und der Montessori-Schule über zwei Reformschulen verfügt, sollte die Gründung einer Demokratischen Schule derzeit nicht weiterverfolgt und zunächst die Gesetzgebung des Landes abgewartet werden.
2. Mehr Geld für Schule und Schulprojekte
Alle Schulen verfügen über ein Schulbudget, welches im Rahmen des Haushalts von Rat beschlossen wird. Hieraus werden insbesondere folgende Ausgaben geleistet: Erwerb und Unterhaltung des beweglichen Vermögens, Lehrmittel und Medien, Geschäftsaufwendungen, Druck- und Kopierkosten.
Es muss politisch entschieden werden, ob die Schulbudgets erhöht werden sollen.
Daneben bestehen Möglichkeiten, Schulmaterialien, Lernförderung und Schulausflüge durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu bezuschussen.
3. Essen in Ganztagsschulen
Der Landkreis Hildesheim wird die Ganztagsschulen bei der Mittagsverpflegung finanziell unterstützen. Die Stadt Hildesheim will den politischen Gremien einen analogen Vorschlag unterbreiten. Dadurch würde der Personalkostenanteil an den Mittagsverpflegungskosten sinken und das Essen für die Schüler billiger. Es würde aber nicht dazu führen, dass das Mittagessen zukünftig für alle Schüler kostenlos sein wird, oder nur 1,- € kostet.
Es wird vorgeschlagen, das Landkreismodell auch im Stadtgebiet umzusetzen. Dazu wird eine separate Vorlage erstellt.
4. In Bildung investieren
Es wurde u.a. gefordert, die Schulen attraktiver zu machen, zwei Innenstadtschulen zu erhalten und einen Schulentwicklungsplan zu erstellen.
Derzeit erstellen Stadt und Landkreis gemeinsam eine Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen. Im Rahmen der städtischen Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen werden auch die Innenstadtschulen neu geordnet. Als Ergebnis wird sich die Grundschulsituation in der Innenstadt verbessern und die Schülerinnen und Schüler erhalten eine optimierte Lernsituation.
Wie in der Finanzausschusssitzung am 20.02.2013 und der darauffolgenden Ratssitzung gewünscht, werden die oben genannten Vorschläge hiermit zur Kenntnis und ggfs. weiteren Diskussionen in die Gremien eingebracht.