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Mit Beschluss des Rates vom 04.06.2012 wurde zum 01.08.2012 die einkommensabhängige Staffelung der Entgelte für die Betreuung in Hildesheimer Kindertagesstätten umgesetzt. Als Folge der geänderten Verfahrensweise war es zu diesem Zeitpunkt erforderlich, die Entgeltordnung der neuen Struktur anzupassen. Gleichzeitig wurde die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten auf den neuesten Stand gebracht.
Aufgrund von Anpassungen im Verfahren bzw. genauerer Definierung von rechtlichen Aussagen ist es erneut erforderlich, eine Anpassung der Benutzungs- als auch der Entgeltordnung vorzunehmen. Die vorgesehenen Änderungen sind in den Anlagen gekennzeichnet bzw. gestrichen.
Kindertagesstätten in kirchlicher und sonstiger freier Trägerschaft sind vertraglich verpflichtet, die Entgeltordnung für die städtischen Kindertagesstätten anzuwenden. Die Benutzungsordnung ist nur maßgeblich in städtischen Kindertagesstätten.
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein | |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Benutzungsordnung mit Änderungen (24 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entgeltordnung mit Änderungen (35 KB) |
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