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Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) in Niedersachsen haben alle niedersächsischen Kommunen ab dem 01. Januar 2012 ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung zu führen.
Neben dem kommunalen Einzelabschluss haben die Kommunen gem. § 128 Abs. 4 - 6 NKomVG einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen.
Zur Aufstellung des Gesamtabschlusses Konzern Stadt Hildesheim ist die beigefügte Gesamtabschlussrichtlinie in Abstimmung mit den beteiligten Unternehmen erstellt worden. Die Richtlinie enthält alle grundsätzlichen internen Anweisungen zur Erstellung des Gesamtabschlusses, insbesondere werden der Konsolidierungskreis sowie die zeitlichen und organisatorischen Abläufe für die Erstellung des Gesamtabschlusses festgelegt.
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein | |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gesamtabschlussrichtlinie Stadt Hildesheim (343 KB) |
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