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Die Amtszeiten des Stadtbrandmeisters Thomas Bartels und des stellvertretenden Stadtbrandmeisters Jörg Schütte enden mit Ablauf des 31.08.2013.
Der Stadtbrandmeister und dessen Stellvertreter werden für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung beschließt gem. § 2 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Hildesheim der Rat auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter nach Anhören des Leiters der Berufsfeuerwehr.
Die dazu berechtigten Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter haben in der Versammlung vom 28.05.2013 Herrn Thomas Bartels erneut zum Stadtbrandmeister und den Stellvertreter des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Himmelsthür, Herr Jürgen Stoffer, als dessen Stellvertreter vorgeschlagen.
Die hierzu ergangene Stellungnahme des Leiters der Berufsfeuerwehr und des Abschnittsleiters vom 28.05.2013 ist der Vorlage im Anhang beigefügt.
Nach der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim erhält der Stadtbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 290,00 €. Sein Stellvertreter erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 170,00 €.
Herr Thomas Bartels wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Stadtbrandmeister ernannt.
Herr Jürgen Stoffer wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Stellvertreter des Stadtbrandmeisters ernannt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Stellungnahme (499 KB) |