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Vorlage - 13/198  

Betreff: Übernahme der Aufgabe Betreuungsgeld im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kalski, Martin
Federführend:32 Fachbereich Bürgerangelegenheiten Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
05.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
19.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
10.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
24.06.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersicht Personalkosten  

Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes wird am 1. August 2013 in Kraft treten. 

 

Danach erhalten Eltern ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 monatlich und ab dem 01. August 2014 in Höhe von 150 monatlich, wenn sie für ihre ein- und zweijährigen Kinder keine mit öffentlichen Mitteln geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

 

Für die Gewährung des Betreuungsgeldes werden dieselben Stellen zuständig sein wie für die Gewährung des Elterngeldes, nämlich originär die Landkreise und kreisfreien Städte. Große selbständige Städte können auf Antrag für ihr Gebiet zuständig sein, wenn die sachgemäße Erledigung gesichert ist und die Erfüllung der Aufgaben durch den Landkreis im Übrigen nicht beeinträchtigt wird.

 

Die Zuständigkeit für die Gewährung des Elterngeldes wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 11.12.2006 (Vorlage-Nr: 274/06) auf Antrag durch Bescheid des Nieders. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 28.12.2006 der Stadt Hildesheim übertragen.

 

Für die Übernahme der Aufgabe Betreuungsgeld durch die Stadt Hildesheim ist ein weiterer Ratsbeschluss gem. § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG erforderlich. Im Rahmen des Antragsverfahrens müsste der Landkreis Hildesheim der Aufgabenübertragung zustimmen. Mit dem Landkreis wurde diesbezüglich bereits Kontakt aufgenommen. Mit der Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise ist im Juni 2013 zu rechnen. 

 

Es ist beabsichtigt, die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Betreuungsgeld ohne zusätzliches Personal in der Elterngeldstelle durchzuführen. Diese Einschätzung beruht auf den derzeit vorliegenden Informationen. Grundsätzlich bietet die bestehende Organisations- und Personalstruktur die Gewähr für eine kompetente, sachgerechte und vor allem bürgernahe Aufgabenerfüllung.

 

Für die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen für das Betreuungsgeldverfahren entstehen im laufenden Haushaltsjahr Kosten in Höhe von rd. 5.800 . Für die Softwarepflege fallen ab 2014 jährlich Kosten in Höhe von rd. 113 an. Weitere Kosten werden voraussichtlich nicht entstehen.

 

Für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz erhält die Stadt Hildesheim jährlich vom Land eine Erstattung der Verwaltungskosten. Für 2012 hat die Stadt 115.423 erhalten. Die Kosten haben insgesamt 136.320,24 betragen. Mit der jährlichen Erstattung der Verwaltungskosten wurden die Kosten zu rd. 85% gedeckt. Verwiesen wird hierzu auf die entsprechende Übersicht.

 

Durch die Einfügung des Betreuungsgeldes in das BEEG ist der Aufwand für die Gewährung des Betreuungsgeldes von der geltenden Erstattungsregelung umfasst. Die Aufgabenübertragung löst dem Grunde nach die Konnexität aus. Aufgrund des relativ geringen Vollzugsaufwandes liegen die Kosten jedoch unterhalb der Erheblichkeitsschwelle.

 


Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise wird der Übernahme der Aufgaben nach dem Betreuungsgeldgesetz zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Antragsverfahren auf Übertragung der Zuständigkeit auf die Stadt Hildesheim durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Übersicht Personalkosten

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht Personalkosten (37 KB)      
Stammbaum:
13/198   Übernahme der Aufgabe Betreuungsgeld im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)   32 Fachbereich Bürgerangelegenheiten   Beschlussvorlage
13/198-1   Übernahme der Aufgabe Betreuungsgeld im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) - Ergänzende Informationen   32 Fachbereich Bürgerangelegenheiten   Mitteilungsvorlage
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