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Die folgenden redaktionellen Änderungen sind nach Aktualisierung des örtlichen Positionenplans und Prüfung der Richtlinie notwendig. Inhaltliche Regelungen sind hiervon nicht betroffen.
1. Die Gesamtabschlussrichtlinie beinhaltet Anlage 3 „Örtlicher Positionenplan“. Grundlage für den Positionenplan ist der Niedersächsische Kontenrahmen. Der allgemein gültige Niedersächsische Kontenrahmen wurde im Fachbereich Kämmerei für die kommenden Haushaltsjahre für den konsolidierten Gesamtabschluss angepasst und soll als Anlage 3 in der Gesamtabschlussrichtlinie aufgenommen werden.
2. Ergänzung einer Fußnote zum Punkt 3.2.2 Nr. 5 Gesamtabschlussrichtlinie und Änderung in der 1. Strichaufzählung, Satz 3: „Es sollte die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses bis zum 31.10.1 durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgen.“
Die Fußnote hat folgenden Text: „Hierbei handelt es sich um einen Terminvorschlag. Die Prüfung muss so geplant und vorgenommen werden, dass ein Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss bis zum 31.12. des Folgejahres möglich ist.“
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gesamtabschlussrichtlinie (Stand: 01.05.2013) (404 KB) |
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