Gemäß § 9 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Frau Stadtkämmerin Antje Kuhne zur Gemeindewahlleiterinund Herr Stadtrat Dirk Schröder zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.
24.06.2013 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 9 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird Frau Stadtkämmerin Antje Kuhne zur Gemeindewahlleiterin und Herr Stadtrat Dirk Schröder zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH;
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Aufgaben zur Finanzierung des Stadtjubiläums 2015