Stadt Hildesheim

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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim
Datum: Mo, 18.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Aktuelle Stunde      
Ö 5  
Schriftliche Anfragen      
Ö 6  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 23.09.2013 (öffentlicher Teil)  
SI/526/12  
     
   
Ö 6.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 04.11.2013 (öffentlicher Teil)  
SI/666/13  
     
   
Ö 7  
Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses (Ref.: Herr Oberbürgermeister Machens)      
Ö 8  
Mitgliedschaft im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) (Ref.: Herr Hammer)  
Enthält Anlagen
13/317  
Ö 9  
Struktur und Aufgaben der Stiftungsverwaltung bei der Stadt Hildesheim (Ref.: Herr Oberbürgermeister Machens)  
Enthält Anlagen
13/418  
Ö 10  
Abberufung von Frau Marlis Goldbach als Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes (Ref.: Herr Kriegel)  
13/444  
Ö 11  
Berufung von Herrn Carsten Ossenkop zum Leiter des Rechnungsprüfungsamtes (Ref.: Herr Ranke)  
13/454  
Ö 12  
IuK-Konzept im Zusammenhang mit der Zusammenführung der IuK von Stadt und Landkreis Hildesheim hier: Zwischenbericht (Ref.: Herr Oberbürgermeister Machens)  
Enthält Anlagen
13/375  
Ö 13  
Beitritt zur gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologie HannIT" (Ref.: Herr Lenz)  
Enthält Anlagen
13/409  
Ö 14  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und Anforderung der variablen Einlagen (Ref.: Frau Finke)  
Enthält Anlagen
13/426  
Ö 15  
Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG hier: Änderung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der SVHi Stadtverkehr Hildesheim GmbH und der SWH Verwaltungs- und Betriebs-GmbH (VuB) (Ref.: Herr Hansen)  
Enthält Anlagen
13/427  
Ö 16  
Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Abwasserbeseitigungssatzung) der Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) (Ref.: Herr Hollenbach)  
Enthält Anlagen
13/389  
Ö 17  
Änderungen bei der Stadt Hildesheim aufgrund des Ergebnisses des Zensus 2011 bei Unterschreitung der Grenze von 100.000 Einwohnern (Ref.: Frau Kuhne)  
13/348  
Ö 18  
Umsetzungsstand der im Rahmen des Zukunftsvertrages beschlossenen Maßnahmen (Ref.: Frau Kuhne)  
Enthält Anlagen
13/463  
Ö 19  
Erlass der Haushaltssatzung 2013, beschlossene Änderungsanträge des Rates hier: 13/094, Nr. 35, Produkt 57301 Bauhof: Zeitnahe Räumung der städtischen Radwege bei Schnee und Eis (Ref.: Herr Räbiger)  
13/338  
Ö 20  
Erlass der Haushaltssatzung 2013, beschlossene Änderungsanträge des Rates; hier: 13/094, Nr. 29: Produkt 54500 Straßenbeleuchtung: "Erarbeitung eines Konzepts zur Nachtabsenkung bzw. Nachabschaltung mit Einsparziel von 100.000 EUR/Jahr" (Ref.: Herr Spieth)  
Enthält Anlagen
13/428  
Ö 21  
Zustiftung einer Erbschaft an unselbständige Stiftungen (Ref.: Herr Wodsack)  
13/424  
Ö 22  
Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2013 (Ref.: Herr Lynack)  
Enthält Anlagen
13/486  
Ö 23  
Integrative Betreuung in Hildesheimer Kindertagesstätten (Ref.: Frau Oehlschläger)  
Enthält Anlagen
13/289  
Ö 23.1  
Integrative Betreuung in Hildesheimer Kindertagesstätten hier: ergänzende Folgekostenabschätzung (Ref.: Frau Oehlschläger)  
Enthält Anlagen
13/289-1  
Ö 24  
Veränderungen in der kath. Kindertagesstätte St. Bernward (Ref.: Herr Störmer)  
Enthält Anlagen
13/465  
Ö 25  
Bezuschussung der Mittagsverpflegung an städtischen Ganztagsschulen (Ref.: Frau Kurth)  
Enthält Anlagen
13/434  
Ö 25.1  
Auf Antrag der CDU-Fraktion: Änderungsantrag zur Vorlage 13/434 ? Bezuschussung der Mittagsverpflegung an städtischen Ganztagsschulen (Ref.: Frau Kurth)
Enthält Anlagen
13/464  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.)      Im Haushaltsjahr 2014 werden 180.000,- € für die Durchführung der Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsgrundschulen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Schlüssel für die Verteilung der Mittel zu erarbeiten.

2.)      Die Stadt Hildesheim prüft die steuerrechtlichen Vorschriften zum Thema Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsgrundschulen und legt dem Ausschuss für Schule / Bildung, Sport und Integration im 1. Quartal 2014 einen Bericht über die Prüfung und dessen Konsequenzen vor.

3.)      Soweit die Regelungen zur Steuerermäßigung für die Stadt anwendbar sind, überprüft die Stadtverwaltung die Organisation der Mittagsverpflegung daraufhin, ob sie so angepasst werden sollte, dass die Schulen die Steuerermäßigung tatsächlich in Anspruch nehmen können. Ziele wären dann ein größeres, hochwertigeres und oder günstigeres Angebot für die Schülerinnen und Schüler.

4.)      Sollte das Modell mit der Steuerermäßigung nicht praktikabel oder umsetzbar sein, ist für die Haushaltsberatungen des Haushaltes für das Jahr 2015 eine erneute Vorlage über die Notwendigkeit der Bezuschussung wie für 2014 einzubringen.

5.)      Gleichermaßen ist zu prüfen, inwieweit die Steuerermäßigungen auch für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen anzuwenden ist. Hierüber ist der Ausschuss für Jugend und Soziales ebenfalls im 1. Quartal 2014 zu unterrichten.

   
    29.10.2013 - Ausschuss für Schule/Bildung, Sport und Integration
    Ö 9.2 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

a)

Der Antrag wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.

 

b)

1.)              Ab dem Haushaltsjahr 2014 werden 180.000,- € für die Durchführung der Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsgrundschulen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Schlüssel für die Verteilung der Mittel zu erarbeiten.

2.)              Die Stadt Hildesheim prüft die steuerrechtlichen Vorschriften zum Thema Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsgrundschulen und legt dem Ausschuss für Schule / Bildung, Sport und Integration im 1. Quartal 2014 einen Bericht über die Prüfung und dessen Konsequenzen vor.

3.)              Soweit die Regelungen zur Steuerermäßigung für die Stadt anwendbar sind, überprüft die Stadtverwaltung die Organisation der Mittagsverpflegung daraufhin, ob sie so angepasst werden sollte, dass die Schulen die Steuerermäßigung tatsächlich in Anspruch nehmen können. Ziele wären dann ein größeres, hochwertigeres und oder günstigeres Angebot für die Schülerinnen und Schüler.

4.)              Sollte das Modell mit der Steuerermäßigung nicht praktikabel oder umsetzbar sein, ist für die Haushaltsberatungen des Haushaltes für das Jahr 2015 eine erneute Vorlage über die Notwendigkeit der Bezuschussung wie für 2014 einzubringen.

5.)              Gleichermaßen ist zu prüfen, inwieweit die Steuerermäßigungen auch für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen anzuwenden ist. Hierüber ist der Ausschuss für Jugend und Soziales ebenfalls im 1. Quartal 2014 zu unterrichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

a) 1 Ja 8 Nein

 

b) einstimmig bei einer Enthaltung

   
    06.11.2013 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 11.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.)              Ab dem Haushaltsjahr 2014 werden 180.000,- € für die Durchführung der Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsgrundschulen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Schlüssel für die Verteilung der Mittel zu erarbeiten.

2.)              Die Stadt Hildesheim prüft die steuerrechtlichen Vorschriften zum Thema Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsgrundschulen und legt dem Ausschuss für Schule / Bildung, Sport und Integration im 1. Quartal 2014 einen Bericht über die Prüfung und dessen Konsequenzen vor.

3.)              Soweit die Regelungen zur Steuerermäßigung für die Stadt anwendbar sind, überprüft die Stadtverwaltung die Organisation der Mittagsverpflegung daraufhin, ob sie so angepasst werden sollte, dass die Schulen die Steuerermäßigung tatsächlich in Anspruch nehmen können. Ziele wären dann ein größeres, hochwertigeres und oder günstigeres Angebot für die Schülerinnen und Schüler.

4.)              Sollte das Modell mit der Steuerermäßigung nicht praktikabel oder umsetzbar sein, ist für die Haushaltsberatungen des Haushaltes für das Jahr 2015 eine erneute Vorlage über die Notwendigkeit der Bezuschussung wie für 2014 einzubringen.

5.)              Gleichermaßen ist zu prüfen, inwieweit die Steuerermäßigungen auch für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen anzuwenden ist. Hierüber ist der Ausschuss für Jugend und Soziales ebenfalls im 1. Quartal 2014 zu unterrichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    18.11.2013 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 25.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.)              Ab dem Haushaltsjahr 2014 werden 180.000,- € für die Durchführung der Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Schlüssel für die Verteilung der Mittel zu erarbeiten.

2.)              Die Stadt Hildesheim prüft die steuerrechtlichen Vorschriften zum Thema Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsschulen und legt dem Ausschuss für Schule / Bildung, Sport und Integration im 1. Quartal 2014 einen Bericht über die Prüfung und dessen Konsequenzen vor.

3.)              Soweit die Regelungen zur Steuerermäßigung für die Stadt anwendbar sind, überprüft die Stadtverwaltung die Organisation der Mittagsverpflegung daraufhin, ob sie so angepasst werden sollte, dass die Schulen die Steuerermäßigung tatsächlich in Anspruch nehmen können. Ziele wären dann ein größeres, hochwertigeres und oder günstigeres Angebot für die Schülerinnen und Schüler.

4.)              Sollte das Modell mit der Steuerermäßigung nicht praktikabel oder umsetzbar sein, ist für die Haushaltsberatungen des Haushaltes für das Jahr 2015 eine erneute Vorlage über die Notwendigkeit der Bezuschussung wie für 2014 einzubringen.

5.)              Gleichermaßen ist zu prüfen, inwieweit die Steuerermäßigungen auch für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen anzuwenden ist. Hierüber ist der Ausschuss für Jugend und Soziales ebenfalls im 1. Quartal 2014 zu unterrichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Ö 26  
Schenkungsangebot an das Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Hier: Skulptur "Torso 1/84" (Ref.: Herr Dr. Kumme)  
Enthält Anlagen
13/476  
Ö 27  
Schenkungsangebote an das Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim/Stadtmuseum im Knochenhauer-Amtshaus hier: Dokumente und Objekte aus dem Besitz der Hildesheimer Familie Limpricht (Ref.: Herr Dr. Justus)  
Enthält Anlagen
13/422  
Ö 28  
Auf Antrag der CDU-Fraktion: Verlängerung des Erbbauvertrages mit HTC Rot-Weiß (Ref.: Frau Dr. Möllring)  
13/398  
Ö 28.1  
Auf Antrag der CDU-Fraktion: Verlängerung des Pachtvertrages mit HTC Rot-Weiß ? Ergänzung (Ref.: Frau Dr. Möllring)
13/398-1  
Ö 29  
Auf Antrag der CDU-Fraktion: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bavenstedter Hauptstraße (Ref.: Frau Schröder)  
13/401  
Ö 30  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      
Ö 31  
Anfragen und Anregungen      
N 32     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 23.09.2013 (vertraulicher Teil)      
N 33     Verkauf von Grundstücken      
N 34     Verkauf eines Grundstücks      
N 35     Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      
N 36     Anfragen und Anregungen      
               

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