Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/424  

Betreff: Zustiftung einer Erbschaft an unselbständige Stiftungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Behnel, Ulf
Federführend:20 Fachbereich Finanzen Beteiligt:10 Büro des Oberbürgermeisters
Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
23.10.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.11.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Frau Ingeborg N. hat die Stadt Hildesheim per Testament vom 22.03.2005 zur alleinigen Erbin eingesetzt. Im Testament (§ 2 Erbeinsetzung) ist folgendes verfügt:

 

Ich setzte die Stadt Hildesheim, also die Kommune, zu meiner alleinigen Erbin ein. Ich bin der Stadt sehr verbunden, da ich nahezu mein ganzes Leben in Hildesheim verbracht habe und über 30 Jahre als Lehrerin hier tätig war.“

 

Eine „Zweckbindung“ bzw. ein verbindlicher „Erblasserwillen“ ist nicht vorhanden.

 

Frau N. ist am 19.08.2011 im hohen Alter von fast 94 Jahren verstorben. Die Beisetzung hat am 24.08.2011 auf dem Südfriedhof stattgefunden. Frau N. hinterlässt der Stadt Hildesheim ein Erbe in beachtlicher Höhe. Hauptsächlich besteht das Erbe aus Bankguthaben bei der Commerzbank Hildesheim. Vorhandener Schmuck wurde im August 2011 für 3.750 € veräußert und auf das Konto der Stadt eingezahlt. Das Bankguthaben in Höhe von insgesamt 165.062,33 € bei der Commerzbank wurde der Stadt Hildesheim erst im August/September 2013 zur Verfügung gestellt und ist mittlerweile eingezahlt (gebucht auf Verwahrkonto). Nach Abzug der Aufwendungen zur Annahme des Erbes in Höhe von 520,96 beträgt die Erbmasse insgesamt 168.291,37 €.

 

Vorschlag zur Verwendung:

Das Erbe der Frau N. in Höhe von 168.291,37 € soll nicht dem Haushalt der Stadt Hildesheim als „allgemeine Deckungsmittel“ zugeführt werden, sondern mit Respekt auf die Lebensleistung der Erblasserin einer bestehenden unselbständigen Stiftung – konkret der Johannishofstiftung - zugestiftet und somit „langfristig“ nutzbar gemacht werden.

 

Diese (investive) Zustiftung an die Johannishofstiftung soll mit der Auflage verbunden sein, die jährlichen Erträge der Zustiftung ausschließlich für schulpädagogische Maßnahmen bzw. Projekte (gem. jeweiliger Stiftungssatzung) zu verwenden.

 

Bei einer angenommenen aktuellen Verzinsung in Höhe von 2% des Kapitals ergeben sich jährliche Erträge in Höhe von rd. 3.000,00 €.

 

Die Zustiftung erfolgt in das Grundstockvermögen der Johannishofstiftung und wird somit Bestandteil dieses Vermögens. Demzufolge erhöhen sich die Erträge, die für den satzungsgemäßen Stiftungszweck auszuschütten sind. Eine Trennung der Erträge aus der Zustiftung von denen des übrigen Vermögens ist dabei nicht möglich und auch nicht vorgesehen.

 

Die Johannishofstiftung kann gem. § 4 Abs. 3 Zustiftungen ohne weiteren Beschluss des Stiftungsrates annehmen. Im Rahmen ihrer Zweckbestimmung werden bereits seit Jahren zusätzliche Angebote an Städtischen Ganztags- und Förderschulen im Freizeitbereich wie auch im Bereich der Förderung in erheblichem Umfang unterstützt. Außerdem werden pädagogische Angebote freier Träger gefördert. Die zu erwartenden höheren Erträge aufgrund der Kapitalerhöhung machen weitere Förderungen möglich.

 

Um die o.g. Zweckbindung der Zustiftung sicherzustellen ist die Einrichtung eines Stiftungsfonds (als eine besondere Form der Zustiftung) erforderlich. Dabei geht der Betrag in das Grundstockvermögen der Stiftung ein mit der Auflage, dass er nachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar festzuhalten ist.


Beschlussvorschlag:

 

Der zweckgebundenen Zustiftung an die Johannishofstiftung in Höhe von 168.291,37 € und der Einrichtung eines Stiftungsfonds wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

 

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